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Sicherer Radfahren So radeln Sie richtig mit Licht - viele machen das nicht

Fahrradbeleuchtung ist Pflicht – doch nicht jeder hält sich daran und beleuchtet sein Rad ausreichend sicher. Was für Fahrräder und Anhänger hilt - und welche Reflektoren man braucht.

Von dpa 19.02.2026, 09:00
Dunkle Ecken - helles Licht: Richtig beleuchtet sind Radler bei Nacht sicher und gesetzeskonform unterwegs.
Dunkle Ecken - helles Licht: Richtig beleuchtet sind Radler bei Nacht sicher und gesetzeskonform unterwegs. Marijan Murat/dpa

Berlin - Schon festgestellt? Die Tage werden langsam wieder heller. Dennoch ist die dunkle Jahreszeit noch nicht ganz vorbei. Und es gilt ja ganzjährig: Bei Dunkelheit und eingeschränkten Sichtverhältnissen dürfen Radler nur mit Fahrrädern fahren, die über eine zulässige Beleuchtung verfügen. Wie die aussieht, fasst der Auto Club Europa (ACE) zusammen:

So müssen gesetzeskonforme Drahtesel verfügen über:

  • Weißer Frontscheinwerfer und rote Rückleuchte. Auch abnehmbare Modelle sind zulässig (etwa batterie- oder akkubetriebene). Man muss Beleuchtung nur dann am Fahrrad haben, wenn es dunkel ist oder die Sichtverhältnisse schlecht sind. Die Reflektoren müssen dagegen immer am Rad sein.
  • Reflektoren am Fahrrad und an den Pedalen. Pro Pedal zwei gelborange, dazu hinten am Fahrrad ein roter und vorn am Fahrrad ein weißer Reflektor, dieser darf auch im Scheinwerfer oder Rücklicht integriert sein.
  • Reflektoren an den Rädern. Dafür gibt es verschiedene zulässige Varianten: entweder je Felge zwei gelborange Reflektoren, weiße Reflektorhülsen an jeder Speiche oder einen umlaufenden weißen Ring an der Flanke jedes Reifens. 
  • Für ein Gespann aus Fahrrad und Anhänger gilt: Bei schlechten Lichtverhältnissen ist auch am Anhänger mindestens eine Rückleuchte vorgeschrieben.

Viele fahren mit Licht - aber noch längst nicht alle

Nicht alle fahren mit vorschriftmäßiger Beleuchtung, hat der ACE in einer Stichprobe festgestellt. Dabei hat der Club insgesamt 9.781 Radfahrende und ihre Beleuchtung in 25 Städten erfasst.

Rund ein Fünftel (22 Prozent) fuhr mit unzureichendem oder komplett fehlendem Licht. Davon waren 10 Prozent ganz ohne Licht unterwegs. Weitere 12 Prozent nur teilweise beleuchtet - das heißt also entweder mit Vorder- oder Rücklicht. Positiv kann gewertet werden: 78 Prozent der erfassten Radler fuhren mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung.