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Schnee und Eisglätte So kommen Sie im Auto sicher durchs Winterwetter

Es mag bisher nicht flächendeckend geschneit haben im Land, aber die Zeichen stehen auf Winter. Autofahren wird dann riskanter - außer, sie befolgen diese Tipps.

Von Peter Löschinger, dpa 25.11.2024, 00:05
Entspannt durch die Winterlandschaft: Mit gutem Licht und vorsichtigem Agieren am Lenkrad gelingt das besser.
Entspannt durch die Winterlandschaft: Mit gutem Licht und vorsichtigem Agieren am Lenkrad gelingt das besser. Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

Frankfurt/Main - Klar, es gibt viele Bücher über Fahrsicherheit, und die ideale Vorbereitung für winterliche Straßenverhältnisse ist ein Fahrsicherheitstraining. Es schneit aber jetzt gerade und für lange Lektüre und lehrreiche Exkursionen bleibt erst mal keine Zeit?Dann schärfen Sie mit folgenden Tipps vom Auto Club Europa (ACE) und ADAC Hessen-Thüringen schon einmal die Sinne und sensibilisieren sich für winterliche Straßen:

Vor allem die Reifen müssen stimmen

Spätestens bis jetzt sollten alle, die auf ihr Auto angewiesen sind, auf Winterreifen gewechselt haben. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen immer zulässige Winterreifen am Auto sein. Seit Oktober 2024 gelten nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als wintertauglich. Solche, die allein nur die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind nicht mehr erlaubt.

Auch das Profil verdient einen Blick: Zwar sind vom Gesetz her nur 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe bei den Reifen gefordert. Doch die Autoclubs raten zur Sicherheit bei Winterreifen zu mindestens vier Millimeter Profiltiefe. Wer gerade keinen Tiefenmesser zur Hand hat: Mit einer Zwei-Euro-Münze können Sie die Profiltiefe abschätzen. Deren silberner Rand misst vier Millimeter. Sieht man den von der Seite noch, wenn man die Münze ins Profil steckt, ist weniger vorhanden, als es sein sollte.

Wer auf winterlichen Straßen mit nicht vorgeschriebenen Reifen erwischt wird, muss als Fahrer mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Werden andere behindert, sind 80 Euro fällig. Zudem wird in Flensburg ein Punkt notiert. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

In anderen Ländern weichen die gesetzlichen Vorgaben zur Winterausrüstung teils erheblich von den deutschen Bestimmungen ab. Darum gilt: Vorher informieren. Etwa beim ADAC, der dazu auf seinen Internetseiten Informationen parat hält. 

Auch die andere Technik muss in Schuss sein - das gilt speziell für die Lichtanlage und die Starterbatterie: Macht diese schon vor dem tiefen Wintereinbruch Probleme beim Starten, lässt man sie besser in einer Werkstatt checken und bei Bedarf erneuern.

Das Wetter im Blick halten und für freie Sicht sorgen

Nun sollte man auch den Wetterbericht hören und das Thermometer im Blick halten: Die Glatteisgefahr steigt bei Temperaturen um den Gefrierpunkt. Ist bekannt, dass Glatteis droht, sollte das Auto nach Möglichkeit besser stehen bleiben. 

Fährt man doch, sollte man vor dem Losfahren das Auto komplett von Schnee und Eis befreien – auch auf dem Dach und der Motorhaube. So verhindert man, dass unterwegs Schnee oder Eis verrutscht, die Sicht behindert oder andere gefährdet. Wer sein Auto nicht ausreichend von Schnee befreit, muss mit Geldbußen von 25 Euro rechnen. Ist das Nummernschild verdeckt und nicht zu entziffern, können fünf Euro fällig werden.

Wer einen Handbesen nutzt, sollte darauf achten, dass dessen Borsten möglichst weich sind, um Kratzer im Lack zu vermeiden. Daher sollte man einen Scheibenkratzer nicht auch auf dem Dach oder der Motorhaube verwenden.

Für die Scheiben rät der ACE zu stabilen Eiskratzern. Diese verfügen idealerweise über:

Die richtige Technik ist dabei: erst waagerecht von links nach rechts, dann von oben nach unten schaben.

Ganz wichtig: Nur ein Guckloch freizukratzen, reicht nicht aus. Sind die Scheiben nicht ausreichend frei und mangelt es so an Rundumsicht, kann es nicht nur ein Verwarngeld von zehn Euro kosten, sondern eben richtig gefährlich werden.

Tipp: Das Auftauen der Frontscheibe kann Wärmeflasche beschleunigen. Die lässt sich auf das Armaturenbrett legen. Aber Vorsicht: Nicht direkt auf die Scheibe legen. Diese könnte laut ADAC durch einen Temperaturschock Risse bekommen.

Ein bisschen Zubehör - aber bitte nicht zu viel Besinnlichkeit

Eiskratzer und Enteisungsspray fürs Türschloss hat man also besser stets griffbereit. Wer sich Kratzen sparen will, kann abends Frostschutzfolien auf die Scheibe legen. Und haben Sie daran gedacht, die Scheibenwaschanlage mit Wintermittel samt Frostschutz zu füllen?

Ach so, wenn Sie bei all den Vorbereitungen die Besinnlichkeit nicht außer Acht lassen wollen: Weihnachtsdeko im Auto hält der ACE für keine gute Idee. Sie könnte die Sicht und die Bewegungsfreiheit der Fahrer einschränken. 

Wer weihnachtlich beleuchtet erwischt wird, kann mit 20 Euro Strafe rechnen, passiert deswegen ein Unfall, kann es noch teurer werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt genau vor, was zu den zulässigen Beleuchtungen zählt. Lichterketten und andere beleuchtete Deko gehören nicht dazu – auch nicht bei Lkw.

Fuß vom Gas und noch mehr Abstand halten

Auf winterlichen Straßen ist es noch wichtiger, seine Geschwindigkeit anzupassen und ausreichend Abstand zu Vorausfahrenden zu halten. Das bringt mehr Zeit zum Reagieren und man kommt sicherer über rutschige Stellen. So reagieren Sie richtig:

Tipp: Um die Straßenverhältnisse zu prüfen, kann man bei gerader, freier Strecke und klarer Sicht gelegentlich leicht bremsen – natürlich nur bei ganz, ganz niedriger Geschwindigkeit, so der ACE. Denn sollte es glatt sein, muss man das Auto noch sicher im Griff haben.

Wer sich nicht anpasst, fährt nicht nur gefährlicher, sondern muss womöglich auch tief in die Tasche greifen: Wer mit nicht angepasstem Tempo bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen wie Nebel oder eben auch Schnee unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg rechnen. Geld, dass in ein Fahrsicherheitstraining auf jeden Fall sinnvoller investiert wäre.