Radarwarner Radarwarner: Blitzerwarnung per Handy-App bleibt verboten

Bei der Verkehrsministerkonferenz in Flensburg hätten sich zwölf Länder für das Verbot und nur vier für die Erlaubnis der Geräte ausgesprochen, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU). Die Mehrheit der Länder sei der Meinung gewesen, eine Freigabe von Radarwarngeräten würde die „Undiszipliniertheit“ der Verkehrsteilnehmer fördern. Nur Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen hätten eine Freigabe befürwortet.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte sich zu Beginn der Konferenz verhalten geäußert. „Wir wollen nicht mehr Sicherheit für das notorische Rasen, sondern wir wollen wirklich mehr Verkehrssicherheit“, sagte Ramsauer im Kraftfahrt-Bundesamt. Vor solchen Vorschlägen müsse man „sehr, sehr genau und vernünftig überlegen“. Wenn Fahrer vor den Kontrollgeräten gewarnt würden, könnten sie ihre Geschwindigkeit drosseln und „danach wieder völlig risikofrei weiterrasen. Das würde der Sicherheit eben nicht dienen.“
Verbot ist kaum zu kontrollieren
An der Zulassung von Radarwarngeräten gab es schon im Vorfeld Kritik von der Gewerkschaft der Polizei. Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) hatte für die Zulassung plädiert, da das bisherige Verbot kaum zu kontrollieren sei und die Geräte auch der Verkehrssicherheit dienten. Der ADAC begrüßte die sächsische Forderung, anders als der Gastgeber der Konferenz: Der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) hatte sich bereits gegen eine Zulassung ausgesprochen und das Argument der Verkehrssicherheit als „abenteuerlich“ zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung der Verkehrsminister bleibt es bei der bestehenden Verbotsregelung. Lesen Sie hier: Blitzerwarner im Auto – Was ist verboten, was ist erlaubt.
