Blitzerwarner Blitzerwarner: Was erlaubt und was verboten ist

Halle (Saale)/MZ/DPA/DMN. - Blitzerwarner im Navigationsgerät dürfen Autofahrer bisher nicht nutzen. Sie schalten diese Funktion daher nach dem Kauf des Geräts besser dauerhaft ab. Das rät der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Markus Schäpe. Bei einigen Navigationsgeräten ist derzeit ein Blitzerwarner vorinstalliert. Es gibt Smartphone-Apps sowie Spezialgeräte mit entsprechender Funktion. Bislang verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) aber die Benutzung.
Verkehrspolitiker von Union und FDP wollen dieses Verbot teilweise kippen. Zur Debatte steht, ob Navis oder Handy-Apps künftig verraten dürfen, wo Autofahrer mit sogenannten Starenkästen – Boxen mit Blitzautomaten – rechnen müssen. Die Grünen und die Polizeigewerkschaften kritisieren diese Pläne.
Was verbietet die StVO?
Noch untersagt die StVO motorisierten Verkehrsteilnehmern, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (§ 23 Abs. 1b StVO). Betriebsbereit bedeute, dass ein Blitzerwarner während der Fahrt problemlos eingeschaltet werden könne, erklärt ADAC-Experte Schäpe.
Wie hoch ist die Strafe?
Wer mit einem betriebsbereiten oder aktivierten Blitzerwarner im Wagen erwischt wird, muss mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Wie sich der Blitzerwarner im Navi abschalten lässt, stehe in der Bedienungsanleitung oder könne beim Hersteller erfragt werden, erläutert Schäpe. Nach der Deaktivierung geraten Autofahrer bei einer Polizeikontrolle gar nicht erst in den Verdacht, dass sie die elektronische Knöllchenbremse nutzen.
Warnen vor Blitzern: Was ist erlaubt?
Guten Gewissens können sich Autofahrer bei der Routenplanung zu Hause über Standorte für Tempokontrollen schlau zu machen, denn das ist erlaubt. Solche Informationen dürfen auch ausgedruckt und mit auf die Reise genommen werden. Entscheidend sei immer, dass ein Fahrer nicht gezielt kurz vor dem Erreichen einer Messstelle automatisch gewarnt wird oder werden könnte, erläutert Schäpe. In vielen Straßenkarten sind daher fest installierte Blitzer eingezeichnet.
Legal sind laut Schäpe auch Hinweise auf Geschwindigkeitsmessungen im Radio, da sie unabhängig vom Standort des Hörers gegeben werden. Autofahrer dürfen sich außerdem gegenseitig per Handzeichen auf Tempokontrollen aufmerksam machen - aber nicht mit der Lichthupe. Mit kurzem Aufblenden der Scheinwerfer dürfen andere Verkehrsteilnehmer nur vor Gefahrenstellen gewarnt werden. Der Missbrauch der Lichthupe kann 10 Euro Bußgeld kosten.
Außerdem gilt das Verbot ausschließlich für den Fahrer. Hat der Beifahrer eine Blitzerwarner-App auf seinem Smartphone, darf er sie während der Fahrt aktiviert lassen. Andere Radarwarngeräte sollten allerdings nicht im Auto mitgenommen oder eingeschaltet werden.
Wie lässt sich das Verbot kontrollieren?
Zumindest bei Blitzer-Warnern auf dem Handy oder Navi kann die Polizei nicht ohne weiteres das Gerät an sich nehmen und kontrollieren. Nur bei einem Anfangsverdacht dürfen die Beamten das Telefon untersuchen – zum Beispiel, wenn ein Autofahrer vor einer Kontrolle auffällig an den Geräten hantiert.
Darf die Polizei Geräte vernichten?
Spezialgeräte zum Aufspüren von Starenkästen und Radarpistolen darf die Polizei sogar beschlagnahmen und vernichten, sagt Schäpe. „Bei Smartphones oder Navigationsgeräten mit entsprechender Funktion wäre das aber unverhältnismäßig, weil diese vorrangig einen anderen Zweck erfüllen. Da bleibt es in der Regel bei Bußgeld und Punkten."