1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Auto
  6. >
  7. Plakettenpflicht in Umweltzonen gilt auch für Auswärtige

Plakettenpflicht in Umweltzonen gilt auch für Auswärtige

02.01.2008, 13:57

Berlin/München/dpa. - Die Plakettenpflicht in den zum Jahresanfang eingerichteten Umweltzonen gilt grundsätzlich für alle - sowohl für Anwohner als auch für auswärtige Fahrer.

Darauf wies Michael Müller-Görnert, Umweltexperte beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin hin. Seit dem 1. Januar müssen Autos in Berlin, Hannover und Köln mit einer grünen, gelben oder roten Plakette an der Windschutzscheibe versehen sein, wenn sie dort in die Innenstädte fahren.

Ausnahmen für den Durchgangsverkehr sind nicht vorgesehen. So können sich beispielsweise Berlin-Besucher ohne Plakette nicht damit herausreden, sie würden nur durch die Stadt hindurchfahren. Auch die Antriebsart macht laut Müller-Görnert keinen Unterschied: Für Diesel und Benziner gelte die Plakettenpflicht gleichermaßen. Die einzigen bundesweiten Ausnahmen gibt es nach Angaben des ADAC in München für Motorräder, Einsatzfahrzeuge von Polizei und Militär, Krankenwagen, Fahrzeuge für den Behindertentransport, Baumaschinen und Müllwagen.

Laut Michael Müller-Görnert können die Städte darüber hinaus individuelle Ausnahmegenehmigungen erteilen. Diese seien jedoch zeitlich begrenzt. Außerdem ist dafür in der Regel nachzuweisen, dass ein Fahrzeug technisch nicht mit Filtern nachgerüstet werden kann und die Neuanschaffung eines umweltfreundlichen Fahrzeugs eine übermäßige wirtschaftliche Härte darstellen würde. Solche Ausnahmen seien vor allem für betroffene Kleinbetriebe vorgesehen, so der VCD-Experte. Nach ADAC-Angaben werden dafür zudem Verwaltungsgebühren fällig, deren Höhe je nach Kommune zwischen 5 und 1000 Euro schwankt.

Wer ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt wird, dem drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Allerdings haben die Städte bereits angekündigt, Verstöße gegen die Plakettenpflicht in den ersten Wochen nicht rigoros ahnden zu wollen.

Erhältlich sind die Umweltplaketten nach Müller-Görnerts Angaben zu Kosten von fünf bis zehn Euro gegen Vorlage des Fahrzeugscheins bei AU-berechtigten Kfz-Werkstätten, allen Prüfstellen von TÜV, Dekra und GTÜ sowie in manchen Bezirksämtern. In einigen Kommunen könnten sich Fahrzeughalter die Plaketten auch im Internet bestellen und nach Hause schicken lassen.

Auskunft darüber, welche Plakette Fahrzeughalter für ihr Auto erhalten und ob sie dieses dafür zunächst mit einem Katalysator oder Rußfilter nachrüsten lassen müssen, geben sogenannte Plakettenrechner, die unter anderem der VCD, die Prüforganisationen oder der ADAC im Internet anbieten.

Plakettenrechner des VCD: www.vcd.org/plakettenrechner0.html

Infos zur Feinstaubplakette von TÜV und Dekra: www.feinstaubplakette.de

Infos zur Feinstaubplakette vom ADAC: www.adac.de/plaketten