Nach Diebstahl muss es kein gebrauchtes Navi sein
Frankfurt/Main/dpa. - Ein Fahrzeughalter ist nach einem Diebstahl nicht verpflichtet, ein gebrauchtes Navigationsgerät einzubauen. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.
Denn nach Auffassung des Gerichts ist zweifelhaft, dass überhaupt ein seriöser Markt für gebrauchte Navigationsgeräte besteht. Daher dürfte sich keine Fachwerkstatt finden, die einen solchen Einbau vornehme (Aktenzeichen: 7 U 91/09).
Das Gericht gab mit seinem Beschluss einem Autofahrer Recht. Nachdem Unbekannte das Navigationsgerät aus dem Fahrzeug des Klägers gestohlen hatten, ließ er ein neues Gerät einbauen. Die Kfz-Versicherung weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen, da es ihrer Meinung nach auch ein gebrauchtes Gerät getan hätte. Denn schließlich sei ihm auch ein gebrauchtes Gerät gestohlen worden. Das OLG hielt diese Forderung für überzogen. In jedem Fall hätte die Versicherung bei der Schadensanzeige ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass sie nur ein gebrauchtes Gerät bezahlen würde.