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MZ-Fahrschule MZ-Fahrschule: In Umweltzone nur mit farbiger Plakette

Von Uwe Engelmann 21.01.2007, 16:51

Halle/MZ. - Beispielsweise Düsseldorf und München planen Zonen, in denen nur mit entsprechenden Plaketten gefahren werden darf, noch für dieses Jahr. Neue Verkehrsschilder ("Umweltzone") regeln Anfang und Ende solcher Zonen und zeigen die erlaubte Plakettenfarbe an.

Die Farbe der Umweltplakette richtet sich nach der Schadstoffgruppe des Fahrzeuges. Diese ist in den Fahrzeugpapieren zu erkennen. Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 - Euro 3 - bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe 2 fällt, kann eine rote Plakette am Auto befestigen. Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet. Dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator.

Wer wissen will, in welche Schadstoffklasse sein Auto fällt, erfährt dies über die Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren. Diese Schlüsselnummern finden sich in älteren Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 - Fahrzeug- und Aufbauart - an der 5. und 6. Stelle. In neueren Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.

Bei Pkw mit Benzinmotoren erhalten die Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 75 die grüne Feinstaubplakette. Diesel-Pkw bekommen diese Plakette, wenn sie die Nummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 und 73 bis 75 haben. Selbstzünder mit der Emissionsschlüsselnummer 25 bis 29, 35, 41 und 71 erhalten die rote Plakette. Gelb gibt es für Fahrzeuge mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72. Selbst wenn ein Fahrzeug in eine bestimmte Schadstoffgruppe fällt, darf es ohne Plakette nicht in die Umweltzone einfahren. Die Kennzeichnung, die es unter anderem bei der Dekra - gibt, ist sichtbar innen an der Windschutzscheibe anzubringen.