Lautes Auto keine Entschuldigung für Martinshorn-Überhören

Berlin - Autofahrer müssen immer ihrer Pflicht nachkommen, für Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Martinshorn Platz machen. Ein zu lautes eigenes Auto kann dabei nicht als Ausrede gelten. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 11/20), auf das der ADAC hinweist.
In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der ein sich von hinten näherndes Einsatzfahrzeug mit aktiviertem Martinshorn nicht sofort vorbeigelassen hatte. Für sein Fehlverhalten kassierte der Mann ein Bußgeld, das er nicht zahlen wollte. Durch sehr laute Eigengeräusche seines Fahrzeuges habe er die Sirene nicht gehört und daher zu spät reagiert, lautete sein Argument.
die Richter. Und in Kenntnis der Lautstärke sei dann ein besonders aufmerksames Beobachten der Lage nötig, um das nur eingeschränkte Wahrnehmen von Geräuschen ausgleichen zu können.
© dpa-infocom, dpa:200730-99-979820/2 (dpa/tmn)