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Kosten für Arbeitgeber Kosten für Arbeitgeber: Steuermodelle für Dienstwagen

05.12.2005, 11:08

München/Berlin/dpa. - "Ein Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und ist daher zu versteuern", sagt Hans-Joachim Vanscheidt vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin. Es gebe zwei Möglichkeiten, den geldwerten Vorteil festzustellen und dem Lohn oder Gehalt zur Ermittlung der Lohnsteuer hinzurechnen: Der Arbeitgeber kann ihn pauschal mit einem Prozent des Neuwagenlistenpreises ansetzen. Oder der Arbeitnehmer kann ein Fahrtenbuch führen, in dem er dienstliche und private Fahrten auflistet. Der geldwerte Vorteil ist dann der Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrtstrecke entspricht. "Die Ein-Prozent-Regelung vereinfacht die Sache", sagt ADAC-Jurist Christian Döhler in München.

Bei einem VW Passat Variant 1.9 TDI Trendline mit 105 PS und einem Neuwagengrundpreis von 25 110 Euro beträgt der geldwerte Vorteil dann monatlich 251,10 Euro. "Diese 251,10 Euro werden auf das Gehalt aufgeschlagen und sind zusätzlich zu versteuern", erklärt Döhler. Je nach Steuerklasse müsse der Arbeitnehmer dafür pro Monat um die 100 Euro an Steuern zahlen.

"Dafür hat man ein Fahrzeug auch für die private Nutzung, lädt aber alle weiteren Kosten etwa für Inspektion, Reparaturen oder Winterreifen beim Arbeitgeber ab", sagt Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Manche Firmen übernehmen laut Döhler zudem die Spritkosten. "Unterm Strich kann das durchaus günstiger sein."