Kfz-Steuer ab September 2018 Kfz-Steuer ab September 2018: Was sich für Autofahrer durch WLTP ab September ändert
Frankfurt/Main - Vier Buchstaben - WLTP - krempeln derzeit die Autowelt um. Sie stehen für den neuen Abgastest, der den alten, wegen seiner unrealistischen Emissionswerte kritisierten NEFZ ablöst. Ab September gilt der WLTP für alle Neuzulassungen. Das hat zahlreiche Konsequenzen für Autofahrer:
KFZ-Steuer für Neuwagen steigt ab September 2018
Wer ab September einen Neuwagen kauft, muss sich auf höhere Abgaben einstellen. Denn durch den anspruchsvolleren WLTP steigen die offiziellen Emissionswerte. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer.
Wie der ADAC errechnet hat, könnte die Steuer bei Autos, die nach dem 1. September zugelassen werden, um bis zu 70 Prozent gegenüber gleichen, aber vorher zugelassenen Autos steigen. Im Schnitt geht es um einen zweistelligen Betrag pro Jahr.
Für Lagerfahrzeuge können Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das Finanzministerium will die Auswirkungen des WLTP auf die Kfz-Steuer zwölf Monate lang prüfen.
Verwirrung beim Fahrzeugkauf wegen WLTP-Werte
Auf dem Energielabel von Neufahrzeugen in der Werbung und in den Verkaufsunterlagen müssen die Verbrauchswerte zunächst weiterhin in NEFZ-Werten angegeben werden. Gleichzeitig geben viele Hersteller aber auch schon die WLTP-Werte an, wodurch es für das gleiche Fahrzeug unterschiedliche Verbrauchswerte gibt. Der Vorteil beim WLTP ist, dass die Werte näher an der Realität liegen.
Im ersten Quartal 2019 will die Bundesregierung eine neue Verordnung für die Kennzeichnung von Autos erlassen, die dann WLTP umfasst. In den Fahrzeugpapieren werden bis Ende 2020 WLTP- und NEFZ-Werte parallel ausgewiesen. Für Fahrzeuge, die bereits nach WLTP gemessen wurden, werden die NEFZ-Werte zurückgerechnet oder physisch gemessen. Beim Zurückrechnen können die Werte etwas höher ausfallen. Bei Elektro-Autos bedeutet die Umstellung, dass die Reichweitenangaben unter WLTP deutlich geringer sind als unter NEFZ.
Günstige Gebrauchtwagen und längere Wartezeiten bei Neuwagen
Weil einige Autobauer mit der Zertifizierung ihrer Autos nicht hinterherkommen, könnte der Markt in den kommenden Wochen mit jungen Gebrauchtwagen geflutet werden. Die Autohersteller und Händler lassen noch schnell ihre Wagen aus Lagerbeständen zu und werden sie dann vergünstigt auf den Markt bringen. Für Autokäufer entsteht durch die fehlende Zertifizierung kein Nachteil.
Wer allerdings unbedingt einen Neuwagen will, muss sich vor allem bei den Marken des Volkswagen-Konzerns wie Audi und Porsche auf längere Wartezeiten einstellen. Volkswagen hat zu wenig Kapazitäten fürs Testen seiner Autos. Bei Dienstwagen ist meist in der sogenannten „Car-Policy“ geregelt, aus welchen Fahrzeugklassen die Mitarbeiter wählen können und wie hoch der CO2-Ausstoß maximal sein darf. Ändern sich die Werte, ist eine Anpassung der CO2-Grenzen nötig - oder die Autos fallen aus dem Katalog.
ADAC fordert Entlastungen für Fahrer - Kfz-Steuer steigt ab September 2018 für viele
Der ADAC erwartet angesichts strengerer Abgastests bei Fahrzeugen für viele Autofahrer eine höhere Kfz-Steuer - und hat sich für Entlastungen ausgesprochen. Der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker, forderte einen Anpassungsfaktor für die Umstellung auf den neuen Prüfstandard WLTP. „Damit könnten die durch die Umstellung des Verfahrens bedingten Belastungsunterschiede bei der Kfz-Steuer aufgefangen werden“, sagte Becker der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich wäre eine Anpassung des Steuersatzes oder der Steuerbemessungsgrundlage denkbar.
Vom 1. September an dürfen nur noch Autos neu zugelassen werden, die den neuen, realitätsnäheren Prüfstandard WLTP zur Ermittlung von Emissionen und Verbrauch durchlaufen haben. Das hat Auswirkungen auch auf die Kfz-Steuer. Diese wird nach dem Hubraum und dem CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen, der sich aus dem Spritverbrauch ergibt. Vom 1. September an wird die Kfz-Steuer für neu zugelassene Pkw nach den WLTP-Werten berechnet - im Vergleich zum alten Prüfstandard werden überwiegend höhere Emissionswerte erwartet.
ADAC: Höhere Kfz-Steuer ist nicht gerechtfertigt
Deswegen werde die Umstellung auf WLTP dafür sorgen, dass die Kfz-Steuer für viele Autofahrer, die ihr Fahrzeug nach dem Stichtag erstmals zulassen, höher ausfällt, sagte Becker. WLTP ergebe höhere Referenzwerte für die Steuer. „Im Ergebnis führt die Umstellung zu einer spürbaren Erhöhung der KFZ-Steuer.“
Der Staat werde durch die neue Systematik Mehreinnahmen erzielen, sagte Becker. „Diese müssen zwingend in eine bessere Mobilität für Deutschland reinvestiert werden.“ Zwar sei die Anpassung der Kfz-Steuer im Grundsatz sinnvoll, weil WLTP näher an den realen CO2-Emissionen liege und damit Anreize zur Anschaffung verbrauchsärmerer Autos setze. Eine höhere Kfz-Steuer aber sei nicht gerechtfertigt, weil der Mehrbelastung in der Realität keine höheren CO2-Emissionen gegenüberstehen.
Kfz-Steuer: Der Unterschied zwischen Euro 6b, Euro 6c und Euro 6d-TEMP
Für Autos gibt es europaweit geltende Richtlinien und Verordnungen. Darin sind Grenzwerte für giftige und klimaschädliche Stoffe festgelegt, die die Fahrzeuge bei laufendem Motor ausstoßen. Seit September 2015 gilt die Klasse Euro 6b für alle neuen Pkw verbindlich. Für Fahrzeuge mit Ottomotor gilt ein Stickoxid-Grenzwert von 60 Milligramm pro Kilometer, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gelten 80 Milligramm. In der Klasse Euro 6 gibt es weitere Unterteilungen, die vor allem das Prüfverfahren berühren.
Bis einschließlich zur Euro-6b-Norm war das Verfahren NEFZ verpflichtend für die Zulassung. Bei dem neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) sind Rahmenbedingungen für Abgastests festgelegt, dazu gehören Geschwindigkeit, aber auch Temperatur.
Nach einem Kaltstart des Fahrzeugs steht zum Beispiel für die erste Viertelstunde das Fahren im simulierten Stadtverkehr mit mehrfachem Beschleunigen und Abbremsen sowie Stillstandsphasen auf dem Programm. Der Test dauert 20 Minuten, davon ist ein Viertel auf die Standzeit bezogen und findet komplett unter Laborbedingungen auf dem Prüfstand statt.
Ein entscheidender Unterschied beim Sprung von Euro 6b auf Euro 6c ist das veränderte Prüfverfahren, die einzuhaltenden Grenzwerte sind nahezu unverändert. Nunmehr ist statt NEFZ das „Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure“ (WLTP) vorgeschrieben. Im Gegensatz zum NEFZ dauert der Test zehn Minuten länger und kommt nur noch auf 13 Prozent Stillzeit. Die gesamte Zykluslänge beträgt 23,25 Kilometer bei einer Maximalgeschwindigkeit von 131 Stundenkilometern.
Im Gegensatz zum NEFZ werden Sonderausstattungen für Gewicht, Aerodynamik und Bordnetzbedarf berücksichtigt. Unter Euro 6c findet der WLTP-Test komplett auf dem Prüfstand statt.
Erst mit dem nächsten Standard, dem Euro 6d-TEMP, ist eine Abgasmessung während einer Fahrt auf der Straße Teil des Zulassungsverfahrens.
Neue Modelle, die frisch auf den Markt kommen, müssen bereits seit September 2017 die strenge Norm Euro 6d-TEMP einhalten. Bereits zuvor genehmigte Modelle, die noch gebaut werden, dürfen noch bis Ende August dieses Jahres mit dem schwachen Standard Euro 6b verkauft werden. Für Euro 6c gilt eine Verkaufsfrist bis Ende August 2019. Ab dem 1. September 2019 müssen dann alle Neuwagen, die verkauft werden, der Euro-6d-TEMP-Norm genügen. (afp/dpa)