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Kein Martinshorn Kein Martinshorn: Müssen Autofahrer auch bei Blaulicht ausweichen?

01.10.2015, 13:50
Müssen Autofahrer Polizei und Feuerwehr auch dann Platz machen, wenn nur das Blaulicht eingeschaltet ist?
Müssen Autofahrer Polizei und Feuerwehr auch dann Platz machen, wenn nur das Blaulicht eingeschaltet ist? dpa Lizenz

Wenn es schnell gehen muss, dürfen Polizei und Feuerwehr aufs Gas drücken, um möglichst schnell an den Einsatzort zu kommen. Das steht in Pararaph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO), welcher die Sonderrechte bestimmter Berufsgruppen regelt. Bundeswehr, Bundespolizei, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst dürfen daher von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgenommen werden.

„Dies bedeutet, dass Sie deren Verhaltensregeln nicht einhalten müssen. Voraussetzung ist hierfür jedoch stets, dass dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“, erklärt Jost Henning Kärger, stellvertretender Leiter Verkehrsrecht des ADAC.

Wann dürfen Polizei und Co. die Regeln missachten?

Aber müssen die Einsatzkräfte Martinshorn und Blaulicht einschalten, um diese Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen? Schließlich weiß sonst niemand, dass sie einen Einsatz haben. „Unbestritten ist, dass die Freistellung von den Vorschriften der StVO für die gesetzlich genannten Gruppen nicht vom Einsatz der Sondersignale Einsatzhorn und Blaulicht abhängig ist“. erklärt Kärger.

Dennoch gibt es auch für Polizei, Feuerwehr und Co. bestimmte Regeln, an die sie sich halten müssen: „Bei der Inanspruchnahme der Sonderrechte sind die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu berücksichtigen. Die Sonderrechte nach Paragraph 35 StVO führen jedoch nicht dazu, dass Verkehrsregeln oder -gebote des Verkehrsrechts inhaltlich geändert werden. Vielmehr werden die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer zu Gunsten des Sonderrechtsfahrzeugs eingeschränkt, so dass diese unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt vom Sonderrechtsfahrer 'missachtet' werden dürfen“, so der Rechtsexperte weiter.

Dürfen Retter auch in privaten Autos rasen?

Dürfen diese Berufsgruppen denn auch dann die Verkehrsregeln missachten, wenn Sie gar nicht in ihrem Dienstfahrzeug sitzen? Ja. Denn das Sonderrecht sei nicht auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt, sondern könne bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen auch mit privaten Fahrzeugen in Anspruch genommen werden, so Kärger.

„Zum Beispiel durch Angehörige der Feuerwehr bei der Fahrt zum Gerätehaus oder Zivilfahrzeuge der Polizei, soweit eine entsprechende Dringlichkeit geboten ist, also nicht zur bloßen Vorbereitung eines Einsatzes.“

Müssen Autofahrer auch bei Blaulicht ausweichen?

Das heißt, Autofahrer müssen Polizei- oder Feuerwehrwagen auch dann ausweichen, wenn nur das Blaulicht eingeschaltet ist? Nein! „Das Vorrecht der freien Fahrt nach Paragraph 38 Abs. 1 StVO wird nur durch den Einsatz von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn geschaffen. Die Verwendung ist nur zulässig, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“

Darf man rote Ampeln überfahren, um Platz zu machen?

Doch was können Autofahrer tun, wenn sie eigentlich an einer roten Ampel halten müssten? Dürfen sie weiterfahren, um die freie Fahrt der Einsatzkräfte zu ermöglichen? „Im Einzelfall kann das vorsichtige Einfahren bei Rot in eine Kreuzung notwendig sein, um eine Durchfahrt des Einsatzwagens zu ermöglichen – was immer eine Frage des Einzelfalls ist.“

Und wer kommt für Schäden auf, falls ein Einsatzwagen in ein anderes Fahrzeug kracht? „Bei Schäden auf Einsatzfahrten wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Rettungsfahrzeugs eintreten und eine mögliche Haftungsteilung prüfen“, erklärt Kärger.

In mehreren Urteilen entschieden die Richter, dass die Beteiligten gleichermaßen an den Unfällen schuld gewesen seien. Verkehrsteilnehmer müssten zwar auf Blaulicht und Martinshorn achten und entsprechend reagieren, andererseits dürfte ein Einsatzfahrzeug grundsätzlich zwar schneller fahren als erlaubt, jedoch nur so schnell, wie die Dringlichkeit es erfordere.

Und schon sind die Retter an Ihnen vorbeigerast. Hier können Sie sich ein Feuerwehrauto mal ganz in Ruhe angucken.

Nein, diese in Tracht gekleidete Musikkapelle darf keine Sonderrechte wahrnehmen – auch wenn sie auf einem Feuerwehrauto sitzt.
Nein, diese in Tracht gekleidete Musikkapelle darf keine Sonderrechte wahrnehmen – auch wenn sie auf einem Feuerwehrauto sitzt.
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Mit Vollgas durch die Stadt. Wer darf welche Sonderrechte in Anspruch nehmen?
Mit Vollgas durch die Stadt. Wer darf welche Sonderrechte in Anspruch nehmen?
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