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Verkehr Handy am Steuer: Das sind die Regeln, und das die Bußgelder

Nur mal schnell draufschauen? Schlechte Idee. Die Nutzung von Smartphone und Co. im Auto ist streng geregelt. Aus gutem Grund: Ablenkung am Steuer ist richtig gefährlich - und teuer.

Von Till Simon Nagel, dpa 06.10.2025, 08:23
Nein, schlechte Idee: Wer im Auto ein Smartphone nutzen will, fährt besser rechts ran - und schaltet den Motor ab. Sonst könnte es teuer werden - gefährlich allemal.
Nein, schlechte Idee: Wer im Auto ein Smartphone nutzen will, fährt besser rechts ran - und schaltet den Motor ab. Sonst könnte es teuer werden - gefährlich allemal. Bernd Weißbrod/dpa

München - Knapp 14 Meter legt ein Auto bei Tempo 50 pro Sekunde zurück. Das wären also 14 Meter ohne Aufmerksamkeit auf der Straße, wenn man „mal kurz“ die neueste Textnachricht liest. Aus gutem Grund ist die Bedienung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt deswegen weitgehend verboten. Aber was genau ist eigentlich verboten? Und was erlaubt?

Smartphone und Co. im Auto. Das ist verboten:

  • Telefonieren mit dem Telefon am Ohr
  • SMS schreiben oder lesen
  • Anrufe annehmen oder ablehnen, wenn dafür das Telefon in die Hand genommen werden muss
  • generell elektronische Geräte bedienen, die dafür aufgenommen oder gehalten werden müssen 

Das Verbot gilt laut ADAC für „alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen. Es umfasst also zum Beispiel auch Smartwatches, Navigationsgeräte, Tablets oder Virtual-Reality-Brillen.

Was ist denn am Steuer erlaubt? 

Smartphone, Tablet und Co. dürfen nur dann während der Fahrt genutzt werden, wenn sie sich in einer Halterung befinden oder mit dem Auto verbunden sind. Telefonieren über Freisprecheinrichtung ist also okay.

Aber auch dann, so der ADAC, darf man nur kurz vom Verkehrsgeschehen auf das Gerät blicken - wenn es die Straßen-, Verkehrs- oder Sichtverhältnisse erlauben. Klingt unklar? Ist es auch, weil der Gesetzgeber zur Dauer von „kurz“ keine Angaben macht. 

Eine Faustregel: Ein Blick auf das Zentraldisplay zum Prüfen des nächsten Routenabschnitts wird okay sein, das Einstellen einer neuen Ausweichroute dürfte schon nicht mehr kurz sein. Dafür fährt man besser rechts ran.

  • Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt: Die Sprachsteuerung und Vorlesefunktionen benutzen, damit man bei der Bedienung nicht den Blick von der Straße wenden muss.
  • Ausnahme Head-up-Display: Geräte zur Sichtfeldprojektion dürfen benutzt werden, wenn sie grundlegende Informationen zum Fahrzeug, Verkehrszeichen oder Streckenführung anzeigen. 

Wann darf ich im Auto Elektronik nutzen?

Laut StVO, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Nur dann dürfen Smartphone und Co. in die Hand genommen werden.

Achtung: Die zeitweise Abschaltung des Motors durch eine Start-Stop-Automatik - etwa an Ampeln oder im Stau - gilt nicht als vollständiges Abschalten des Motors. Im Stau die Nachrichten zu checken, kann also ebenfalls zu einer Geldbuße führen. 

Die StVO sieht auch Ausnahmen vor. Zum Beispiel für automatisch aktivierte elektronische Einparkhilfen mit Radar oder Kameras. Und - macht ja Sinn - auch für elektronische Seitenspiegel. 

Ich fahre Fahrrad: Gilt das auch für mich?

Ja, grundsätzlich schon. Fahrradfahrer müssen aber einfach nur anhalten. Dann dürfen sie elektronische Geräte ohne Einschränkungen nutzen, so der ADAC.

Smartphone und Co. am Steuer: Das sind die Bußgelder

Der Bußgeldkatalog unterscheidet nach Gefährdungspotenzial der Nutzung: 

  • Einfache Nutzung elektronischer Geräte beim Führen eines Kraftfahrzeugs kostet 100 Euro und führt zu einem Punkt im Zentralregister.
  • Gefährdet die Nutzung andere Verkehrsteilnehmer kostet das 150 Euro und 2 Punkte. Ein Monat Fahrverbot ist möglich.
  • Führt die Nutzung zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kostet das 200 Euro und möglicherweise einen Monat Fahrverbot.
  • Fahrradfahrer zahlen 55 Euro.