Handy am Steuer Handy am Steuer: Darf ich an der roten Ampel Mails checken oder nicht?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum unter Autofahrern: Handy- oder Smartphone-Nutzung ist während der Wartezeit an der roten Ampel erlaubt.
Dürfen Autofahrer ihr Handy an einer roten Ampel nutzen?
Grundsätzlich gilt: Bei laufendem Motor müssen Autofahrer die Finger vom Handy lassen. Als Autofahrer darf man das Smartphone nicht einmal in die Hand nehmen, um kurz auf das Display zu schauen. Das heißt: Auch SMS oder Mails checken ist verboten. Das Mobiltelefon darf auch nicht als Diktiergerät oder als Navi genutzt werden - zumindest, wenn man es dazu in die Hand nimmt.
Achtung: Schon das Aufnehmen oder Weglegen des Handys stellt einen Verstoß da, denn dadurch ist eine Ablenkung im Straßenverkehr gegeben. Eine Ausnahme besteht, sofern der Motor ausgestellt ist. Die Straßenverkehrsordnung regelt das ganz deutlich:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Quelle: § 23 Abs. 1 a StVO
Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, dass § 23 Abs. 1a StVO auch für Fahrradfahrer im Straßenverkehr gilt. Nur der stehende Fahrradfahrer darf telefonieren.
Was aber bedeutet die Regelung für Autos, die sich an der Ampel durch die Start-Stopp-Funktion selbst ausschalten? Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat dazu entschieden, dass Autofahrer an einer roten Ampel ihr Handy nutzen dürfen, sofern der Motor ausgeschaltet ist. Das gilt auch bei der Nutzung einer Start-Stopp-Automatik (Beschluss vom 9. September 2014, Az. 1 Rbs 1/14).
Derzeit Bußgeld von 60 Euro für Handy am Steuer
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat möchte eine deutliche Anhebung des Bußgeldes. Es beträgt derzeit 60 Euro führt zu der Eintragung von einem Punkt in Flensburg. „Multitasking ist ein Mythos”, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutsche Verkehrssicherheitsrats (DVR), Christian Kellner kürzlich auf dem 55. Verkehrsgerichtstag. Die meisten seien sich „des großen Risikos überhaupt nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung der Geräte eingehen”. Die Zahl der Unfälle durch solche Ablenkung steige. Der Verband forderte, wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniere, SMS tippe oder Nachrichten lese, solle ein Vielfaches des bisherigen Bußgeldes von 60 Euro zahlen. Zudem müsse das bisherige Handy-Verbot auf andere elektronische Geräte erweitert werden.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft meint: „Die Bußgeldsätze sollten drastisch erhöht werden.” Handlungsbedarf sehen auch die Autoclubs. Viele Fahrer hätten die „Illusion, die Situation jederzeit unter Kontrolle zu haben”, sagte ADAC-Expertin Kristina Benecke.
(mz mit dpa)