Erste Hilfe Erste Hilfe: Autofahrer sollten regelmäßig Kurse besuchen

Bei einem gemeinsamen Treffen empfahlen Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger und Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D., allen Verkehrsteilnehmenden, ihre Kenntnisse in Erster Hilfe regelmäßig aufzufrischen. Die beiden unterstützen den Beschluss, den die Jahreshauptversammlung der DVW am 24. Mai 2014 verabschiedete. Der Antrag stammte vom Präsidium der DVW gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK).
Unfallstelle absichern, Notruf absetzen
Erste Hilfe an der Unfallstelle bedeutet, menschliches Leben zu retten sowie bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere die Absicherung der Unfallstelle, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung der Verletzten.
Wenn das Auto langsamer wird, sollte man schon einmal den Warnblinker einschalten, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen.
Autofahrer sollten versuchen einen Parkplatz anzusteuern. Rollt der Wagen nur noch aus, kommt er am besten auf dem Pannenstreifen oder so weit wie möglich am rechten Fahrbahnrand zum Stehen.
Wichtig: Sichern Sie die Insassen ab! Fahrer und Mitfahrer ziehen sich eine Warnweste über und steigen dann auf der Beifahrerseite, also der von der Fahrbahn abgelegenen Seite, aus dem Auto aus und begeben sich hinter die Leitplanke.
Sind alle Insassen in Sicherheit und mit einer Warnweste bekleidet, wird das Auto selbst abgesichert. Dazu stellt einer der Mitfahrenden das Warndreieck auf der Autobahn in 200 Metern Entfernung von der Pannenstelle am Straßenrand auf. Orientierung bieten die alle 50 Meter postierten Leitpfosten.
Erst jetzt wird der Notruf abgesetzt: Wer das über eine der Notrufsäulen an der Autobahn macht, muss sich über Telefonnummern und Standorte keine Gedanken machen. Die Säulen sind mit einer Standort-Kennung versehen, die Leitstellen wissen so immer, von wo aus der Hilferuf eingeht. Wer das Handy nutzt, ruft den Pannendienst an. Bei Pannen im fließenden Verkehr, wenn die Polizei die Stelle zusätzlich sichern muss, wird ein Notruf abgesetzt. Für die notwendige Information über den Standort, können spezielle Smartphone-Apps nützlich sein, die die GPS-Koordinaten anzeigen.
Das Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 StVG) schreibt vor, dass jeder Verkehrsteilnehmende die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann. Für den Erwerb des PKW-Führerscheins ist der Besuch des achtstündigen Lehrgangs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" gemäß § 19 Fahrerlaubnisverordnung verpflichtend.
Nicht zu früh aufhören
Studien belegen, dass 81 Prozent der Autofahrer einen Verletzten ansprechen würde, um zu sehen, ob er bei Bewusstsein ist. Allerdings würden nur zwei Drittel auf die Atmung achten; auf starke Blutungen oder schweren Verletzungen rund 61 Prozent.
Auch im Falle einer Herz-Lungen-Wiederbelebung wären viele Autofahrer überfordert: Lediglich rund 57 Prozent der Studien-Teilnehmer setzten die Hände richtig auf; nur 37 Prozent würden solange weitermachen, bis die Rettungskräfte eintreffen und übernehmen können. Wer jedoch frühzeitig mit der Wiederbelebung aufhört, riskiert ernsthafte gesundheitliche Schäden. Durch die mangelnde Blutversorgung kann das Gehirn nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten.
Die Hilfsorganisationen arbeiten zurzeit mit den Unfallversicherungsträgern an einer Neukonzeption der Erste-Hilfe-Ausbildung. Das DRK engagiert sich im internationalen Dialog einer auf wissenschaftlicher Evidenz basierten Erste-Hilfe-Ausbildung und hat mit dem „European First Aid Certificate" grenzübergreifende Standards in diesem Themenfeld gesetzt. Die DVW und das Brandenburger Verkehrsministerium begrüßen diese Initiativen. (dpp-AutoReporter)
