Abwrackprämie Abwrackprämie: Bei Verschrottung gibt es Geld
Halle/MZ. - Wer bekommt die "Abwrackprämie"?
Jeder, der zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 einen Neuwagen kauft und zugleich sein altes Auto verschrottet, kann einen Antrag stellen.
Welche Voraussetzungen
sind zu beachten?
Der Gebrauchte muss mindestens neun Jahre alt sein (Erstzulassung vor dem 14.1.2000) und wenigstens ein Jahr auf den eigenen Namen zugelassen sein. Der neue Wagen muss mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen und zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden. Auch Jahreswagen werden gefördert, wenn sie höchstens ein Jahr lang auf einen in Deutschland ansässigen Händler oder Hersteller angemeldet waren.
Muss man sich beeilen,
um an die Prämie zu kommen?
Insgesamt stehen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit dem Geld werden die Prämie selbst und die Verwaltungskosten bezahlt. Der Topf reicht damit rein rechnerisch für weniger als 600 000 Fahrzeuge. Insgesamt gibt es rund 16 Millionen Halter, die die Prämie theoretisch in Anspruch nehmen könnten. Wenn der Topf leer ist, soll es keinen Nachschlag geben. Wer zu spät kommt, geht leer aus.
Wo bekommen Interes sierte das Geld?
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Dort werden unter der Rufnummer 06196 / 908 470 auch alle Fragen beantwortet. Im Internet gibt es Informationen und vermutlich ab Ende Januar auch Formulare. Der Andrang bei der Hotline ist groß.
Welche Dokumente wer den benötigt?
Die Bafa braucht Originaldokumente, keine Kopien. Erstens: einen Verschrottungsnachweis eines staatlich anerkannten "Demontagebetriebes" (Schrotthändler) sowie die Zulassungspapiere des Alt- und Neufahrzeuges.
Können Autohändler die
Prämie beantragen?
Ja. Sie bekommen die 2 500 Euro dann von der Bafa erstattet und müssen sie dem Kunden beim Neukauf gutschreiben.
Für wen lohnt sich die
Prämie?
Nicht für alle. Der alte Wagen muss weniger wert sein als 2 500 Euro, sonst kann man ihn lieber gebraucht verkaufen.
Muss man die Prämie ver steuern?
Nein, die Auszahlung ist steuerfrei.
Ist die Aktion auf deut sche Hersteller beschränkt?
Nein, sie gilt für alle in- und ausländischen Hersteller, auch für Re-Importe.
Kann ich den Neuwagen
auch sofort wieder verkaufen?
Ja, eine gesetzliche Mindesthaltedauer ist nicht vorgesehen. Allerdings lohnt sich das Expertenberechnungen zufolge nicht.
Ist ein Missbrauch mög lich?
Gewarnt wird vor gefälschten Papieren, mit denen Betrüger Autos aus dem Ausland einschleusen könnten. Weitere Gefahr: Statt in den Schrott wandern die alten Stinker nach Osteuropa oder Afrika.
Können die Schrotthänd ler den zu erwartenden Andrang bewältigen?
Ja. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung erklärt, es gebe ausreichend Kapazitäten.
Weitere Informationen finden Sie im Internet.