Ausland Antrag Amt Ausland Antrag Amt: So beantragt man Bafög - Tipps und Kniffe

Bis zu 670 Euro pro Monat: Das ist derzeit der Höchstbetrag beim Bafög, den Studenten bekommen können. Worauf beim Antrag auf die staatliche Förderung zu achten ist, erklärt Bernhard Börsel vom Deutschen Studentenwerk:
Bafög-Antrag rechtzeitig stellen
Bafög wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Studienanfänger einen Antrag stellen. Das bedeutet: Wer zum Oktober an der Universität ein Studium beginnt und bereits für diesen Monat Bafög erhalten will, muss spätestens bis Ende Oktober einen Antrag einreichen. FH-Studenten beginnen ihr Studium in der Regel im September, ihr Antrag muss deshalb spätestens bis Ende September vorliegen.
Formloser Bafög-Antrag reicht
Um die Frist zu wahren, reicht ein formloses Schreiben aus. Dafür setzen Studenten einen Brief auf, in dem sie Name, Geburtstag, Studienfach, Hochschule und Immatrikulationsbescheinigung angeben und Bafög beantragen. Eine Formulierungshilfe finden sie auf der Seite des Studentenwerks. Die kompletten Unterlagen reichen sie später nach.
Um die Frist zu halten, ist entscheidend, dass der Antrag am letzten Tag des Monats im Bafög-Amt vorliegt. Es ist nicht ausreichend, dass Erstsemester ihn an diesem Tag in die Post geben.
Richtiges Bafög-Amt erwischen
Studenten müssen den Antrag beim für sie zuständigen Bafög-Amt einreichen. Das ist in der Regel beim Studentenwerk der Hochschule angesiedelt, an der sie studieren.
Wer im Ausland ein Studium aufnimmt, muss Auslands-Bafög beantragen. Welches Bafög-Amt für welches Land zuständig ist, können Studierende in dieser Liste nachschauen. Die Bearbeitung dauert dann in der Regel zwischen vier bis sechs Wochen. In einem schwierigen Fall kann es länger sein.
Auslands-Bafög gibt es nicht nur für Aufenthalt in EU-Land
Der Bezug von Auslands-Bafög ist bei Studenten nicht an einen Studienaufenthalt in Europa geknüpft. Es gibt die Förderung auch außerhalb Europas. Allerdings bekommen Studierende die Förderung dann in der Regel für maximal ein Jahr. Darauf weist der Deutsche Akademische Austauschdienst hin.
In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um bis zu drei Semester möglich. Wer die staatliche Förderung beantragen will, muss sich rechtzeitig kümmern. Studierende sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Aufenthalts den Antrag stellen.
Anspruch auf Abschlagszahlung
Wer einen vollständigen Bafög-Antrag eingereicht hat und nach zehn Wochen noch kein Geld bekommen hat, kann einen Vorschuss erhalten. Das sind ab August bis zu 80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs. Antragsteller können zum gegebenen Zeitpunkt beim Bafög-Amt nachfragen.
Typische Fehler vermeiden
Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, sollten Studienanfänger aufpassen, dass er vollständig ist. Dazu gehört, alle Fragen zu beantworten. Immer wieder geht beim Ausfüllen etwas schief oder Antragsteller lassen aus Verlegenheit Lücken. Eine Liste häufiger Fehler gibt es unter auf der Seite des Studentenwerks.
Falsche Angaben sind kein Kavaliersdelikt
Machen Studenten beim Bafög-Antrag falsche Angaben, kann das gravierende Auswirkungen haben. Wer zum Beispiel vorhandenes Vermögen verschweigt und das kommt heraus, muss nicht nur die erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Darüber hinaus drohen ein Strafverfahren und gegebenenfalls eine Geldbuße. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.
Für Bafög-Förderung reicht ab August vorläufige Master-Zulassung auf
Studenten können ab August bereits dann Bafög bekommen, wenn sie nur eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium haben. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin. Bisher ging das nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass sie dann innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen sie das Geld zurückzahlen. Bisher hatten Studierende nach dem Bachelorabschluss und vor der Aufnahme des Masterstudiums häufig mit einer Finanzierungslücke zu kämpfen. (dpa)