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Augenblicksversagen Augenblicksversagen: Versicherung zur Zahlung für Unfall bei Rotlicht verurteilt

20.12.2002, 16:02

Bamberg/dpa. - Ein an Aufmerksamkeitsstörungen leidender Autofahrer fuhr bei Rotlicht in eine Kreuzung ein und verursachte dadurch einen Eigenschaden von rund 27 000 Euro. Wie in solchen Fällen üblich berief sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit des Autofahrers und verweigerte die Leistung. In diesem Fall liege ein «Augenblicksversagen» des Autofahrers vor, die «keine grobe Fahrlässigkeit darstellt,» begründete das Gericht seine Entscheidung. Trotz seiner Aufmerksamkeitsstörungen habe der Autofahrer durch sein 26 Jahre langes unfallfreies Fahren bewiesen, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sei.