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Änderungen 2009: Das Kindergeld steigt

22.12.2008, 09:48

Berlin/dpa. - Auch das Jahr 2009 bringt den Bürgern wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen - mit Belastungen und Entlastungen. Die dpa gibt eine Übersicht mit wichtigen Gesetzesänderungen:

TAGESMÜTTER: Auch vom Staat bezahlte Tagesmütter müssen - wie schon private - Steuern zahlen. Zugleich wird aber die steuerfreie Betriebskostenpauschale auf monatlich 300 Euro pro Kind angehoben. Bis zu einem Gesamteinkommen von 355 Euro pro Monat besteht für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über den Ehemann kostenlos krankenversichert zu sein. Bei Betreuung von bis zu fünf Kindern gelten Tagesmütter als «nebenberuflich Selbstständige». Dadurch ergibt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Gesamteinkommen zwischen 355 Euro und 828 Euro pro Monat ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 120 Euro im Monat statt 250 Euro. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag wird Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur Hälfte erstattet werden.

GASTFAMILIEN: Gastfamilien von Menschen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung werden steuerlich entlastet. Von 2009 an werden Leistungen an Gastfamilien zur Pflege, Unterbringung, Betreuung und Verpflegung von der Einkommensteuer freigestellt.

SCHULGELD: Schulgeld für private und kirchliche Einrichtungen sind nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig. Es gilt aber ein Höchstbetrag von 5000 Euro. Um den auszuschöpfen, müssten Eltern also 16 666 Euro im Jahr zahlen. Das soll auch für Schulen im Ausland gelten, wenn sie zu einem anerkannten Abschluss führen. Erstmals sind auch Entgelte an berufsbildende Ergänzungsschulen abziehbar.

KINDERGELD/KINDERFREIBETRAG: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 3864 Euro - zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es zusammen 6024 Euro.

SCHULBEDARF: Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten künftig bis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro. Das nennt sich «Schulbedarfspaket».