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Ab 16 Promille zum "Idiotentest" Ab 16 Promille zum "Idiotentest": Antworten zur MPU und dem Umtausch für Führerscheine

02.12.2019, 09:00
Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen.
Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. imago/Action Pictures

Halle (Saale) - Wer als Autofahrer zu viele Punkte auf seinem Flensburger Konto gesammelt hat oder mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, ist in der Regel seine Fahrerlaubnis los. Um sie wiederzubekommen, müssen die Verkehrssünder die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolvieren. Die Regeln dazu und wann es den Führerschein auch ohne MPU zurückgibt, haben Experten am Telefon erklärt.

Wann jemand zum Idiotentest muss

Bernd E., Halle: Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis musste ich zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - mit negativem Ergebnis für mich. Kann ich eine zweite Meinung zu der MPU einholen?

Wurde eine MPU durchgeführt und ist das für Sie erstellte Gutachten beanstandungsfrei, so ist das Ergebnis bindend und nicht veränderbar. Wenn Ihnen nicht klar sein sollte, warum Ihre Begutachtung negativ ausgefallen ist, können Sie ihre Einwände und Fragen schriftlich formulieren und Ihren Gutachter bitten, Ihnen das Ergebnis noch einmal zu erklären. Es steht Ihnen frei, ob Sie ein negatives Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen oder nicht. Sollte bei Ihnen ein Drogen- oder Alkoholproblem vorgelegen haben, können Sie auch die Beratung einer Suchtberatungsstelle in Anspruch nehmen und das Gutachten zur Einsichtnahme mitnehmen.

Udo N., Merseburg: Meinem Sohn wurde vor zehn Jahren der Führerschein entzogen, weil er alkoholisiert einen Unfall verursacht und dafür auch Punkte bekommen hat. Stimmt es, dass er nun seinen Führerschein wieder bekommen kann, ohne eine MPU ablegen zu müssen?

Das stimmt nicht. Alkoholstraftaten bleiben zehn Jahre im Flensburg-Register und sind weitere fünf Jahre verwertbar. Erst dann sind sie für den Betreffenden ohne jeglichen Belang. Einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ganz ohne MPU kann Ihr Sohn also frühestens 15 Jahre nach seiner Alkoholfahrt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Davor ist ein Antrag ebenfalls jederzeit möglich, allerdings ist dieser immer mit einer MPU verbunden, sofern der Alkoholwert bei der Alkoholstraftat 1,6 Promille oder mehr betragen hat. Da nach Ihren Worten Ihr Sohn nicht genau weiß, wie der Stand der Dinge bei ihm ist, sollte er bei der Führerscheinstelle nachfragen, welche Tilgungsfristen für ihn relevant sind.

Tilo H., Burgenlandkreis: Ich wurde mit 1,26 Promille am Steuer kontrolliert. Kann es sein, dass ich nun zu einer MPU muss?

Grundsätzlich gilt: Wenn der gemessene Wert 1,6 Promille oder höher liegt, ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis immer mit einer MPU verbunden. Wenn der Wert dagegen unter 1,6 liegt, ist eine MPU nicht zwingend erforderlich. Handlungsspielraum hat eine Behörde zudem zwischen Werten von 1,1 und 1,59 Promille, dann kann sie durchaus auch eine MPU anordnen. Sie sollten bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung stellen, nur so erfahren Sie, ob Sie eine MPU absolvieren müssen.

Uta H., Eisleben: Meinem Mann wurde 2012 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Er ist Wiederholungstäter. Nach wie vielen Jahren kann er einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ohne eine MPU ablegen zu müssen? Muss er dann die Fahrschule noch einmal absolvieren?

Einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kann Ihr Mann frühestens 15 Jahre nach seiner letzten Alkoholfahrt ab Datum der Rechtskraft bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Er braucht dann nicht die komplette Fahrschulausbildung zu wiederholen, sondern muss nur die Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Allerdings ist es nach langer Fahrabstinenz sinnvoll, einige Fahrstunden bei einer Fahrschule zu absolvieren.

Jana D., Kemberg: Meinem Sohn wurde wegen eines Drogendelikts die Fahrerlaubnis entzogen. Im Vorfeld der Wiedererlangung hat er die erste Haarprobe, die für die MPU notwendig ist, erfolgreich bestanden. Kann er vor der letzten zweiten Haarprobe bereits den Sehtest durchführen und den Erste-Hilfe-Nachweis absolvieren? Wie lange gelten beide?

Beides vorher durchzuführen, ist sinnvoll, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Zwischen der zweiten Haarprobe - also dem Ende eines Abstinenzbeleges - und der MPU dürfen nicht mehr als vier Monate liegen, damit die Befunde noch ausreichend aktuell sind. Hingegen ist der Sehtest zwei Jahre gültig und das Erste-Hilfe-Zertifikat lebenslang.

Stefan K., Naumburg: Nach Alkoholfahrten gelten doch Sperrfristen, wie lange? Ab wann kann der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden?

Die im Strafbefehl festgesetzten Sperrfristen wegen einer Trunkenheitsfahrt können mindestens auf sechs Monate bis maximal fünf Jahre festgesetzt sein. Bei wiederholter Trunkenheitsfahrt beträgt die Mindest-Sperrzeit zwölf Monate. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle stellen.

Regeln für Umtausch und Verlängerung

Hannes S., Landsberg: Wie lange ist mein Lkw-Führerschein, den ich privat nutze, gültig? Oder muss ich eine neue Prüfung ablegen? Ich bin Jahrgang 1972.

Eine Lkw-Fahrerlaubnis (Klasse C/CE) Ihres Ausstellungsjahres ist generell längstens bis zum 50. Lebensjahr gültig. Wollen Sie darüber hinaus weiterhin Lkw fahren, sollten Sie bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Verlängerung stellen. Es empfiehlt sich, dies frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf Ihres Führerscheines zu tun. Eine neue Prüfung müssen Sie nicht ablegen. Notwendig ist aber eine ärztliche sowie augenärztliche Untersuchung beim Arbeits- beziehungsweise Verkehrsmediziner. Beachten Sie: Bei Antragstellung darf die Lkw-Klasse nicht länger als fünf Jahre abgelaufen sein.

Über kurz oder lang müssen sich alle, die noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs sind, davon trennen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie. Bis spätestens 19. Januar 2033 sind alle Führerscheine umzutauschen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Welche Frist für jeden einzelnen gilt, hängt vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments ab (siehe untenstehende Tabelle).

Unzählige Autofahrer sind davon betroffen. Der Automobil-Club Verkehr schätzt, dass es insgesamt um rund 15 Millionen Papierführerscheine aus der Zeit bis 1998 geht und weitere 28 Millionen Plastikkarten, die zwischen Januar 1999 und 2013 ausgestellt wurden. (mz)

Chris D., Harzkreis: Wenn ich nach 15 Jahren meinen EU-Kartenführerschein in einen neuen umtauschen muss: Ist dafür wieder eine Gesundheitsuntersuchung notwendig oder was benötige ich alles?

Nein. Zwar sind alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf wird jedoch nur das Führerscheindokument erneuert. Abzugeben ist dafür lediglich ein aktuelles biometrisches Passfoto. Die Aktualität ist zur Identifikation im Straßenverkehr erforderlich. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind in Deutschland damit nicht verbunden. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen Lkw und Busse müssen sich aber aller fünf Jahre einer Eignungsuntersuchung unterziehen.

Sabine K., Ballenstedt: Wir haben gelesen, dass alte DDR-Führerscheine irgendwann umgetauscht werden sollen. Wann sind wir dran? Mein Mann und ich sind Jahrgang 1942 und 1943.

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alte Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dafür wurden nach Jahrgängen geordnet Umtauschfristen festgelegt (siehe Tabelle). Mit Blick auf Ihre Jahrgänge ist wichtig: Für alle vor 1953 geborenen Führerschein-Inhaber gilt, dass sie mit ihrem Dokument bis zum 19. Januar 2033 fahren dürfen, ohne ihn umtauschen zu müssen. Ein Umtausch wird für sie erst erforderlich, sollten sie über dieses Datum hinaus noch mit dem Auto fahren wollen.

Ralf G., Halle: Ich habe 1972 den Führerschein Klasse drei gemacht und fahre seitdem privat ab und zu Lkw, zum Beispiel bei einem Umzug von Freunden. Darf ich das weiterhin, wenn ich meinen Führerschein umtauschen muss?

Grundsätzlich werden bei dem Umtausch die Fahrerlaubnisklassen im neuen Führerschein eingetragen, die den alten entsprechen. Es gilt der sogenannte Besitzstand. Sie können also nach wie vor und ohne zeitliche Begrenzung privat Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen führen. (mz)

Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten.