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Verwertungsrechte Verwertungsrechte: Neue Runde im Streit um Bauhaus-Hocker gestartet

22.01.2002, 13:39
Im Streit um die Verwertungsrechte an einem Stahlrohrhocker des Bauhaus-Künstlers Marcel Breuer (1902-1981) beginnt am heutigen Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf dasBerufungsverfahren. Die niedersächsische Möbelfirma tecta aus Lauenförde will mit Hilfe des Gerichts der L.& C. Stendal Metallmöbel GmbH (Sachsen-Anhalt) die Produktion des Hockers untersagen lassen. Im April 2001 war tecta mit seiner Klage vor dem Düsseldorfer Landgerichtgescheitert. (Foto: dpa)
Im Streit um die Verwertungsrechte an einem Stahlrohrhocker des Bauhaus-Künstlers Marcel Breuer (1902-1981) beginnt am heutigen Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf dasBerufungsverfahren. Die niedersächsische Möbelfirma tecta aus Lauenförde will mit Hilfe des Gerichts der L.& C. Stendal Metallmöbel GmbH (Sachsen-Anhalt) die Produktion des Hockers untersagen lassen. Im April 2001 war tecta mit seiner Klage vor dem Düsseldorfer Landgerichtgescheitert. (Foto: dpa) dpa

Düsseldorf/Dessau/dpa. - Wenige Monate vor dem 100. Geburtstagdes Bauhaus-Künstlers Marcel Breuer (1902-1981) ist der Streit um dieRechte an einem von ihm geschaffenen Hocker weiter offen. DasOberlandesgericht in Düsseldorf verhandelte den Fall am Dienstag imBerufungsverfahren.

Die niedersächsische Möbelfirma tecta aus Lauenförde will mitHilfe des Gerichtes der Firma L. & C. Stendal Metallmöbel GmbH ausSachsen-Anhalt die Produktion des Hockers untersagen. Dieniedersächsischen Kläger berufen sich darauf, die Verwertungsrechtevon der Witwe Breuers erhalten zu haben.

Aus Sicht der Beklagten liegen die Rechte bei der Stadt Dessau, daBreuer als staatlicher Lehrer gearbeitet habe. Zudem handele es sichbei dem schlichten Stahlrohr-Hocker nicht um ein von ihm geschaffenesKunstwerk. Drittens könnten die Kläger aus Niedersachsen nichtnachweisen, selbst im Besitz der Verwertungsrechte zu sein.

Da das Testament Breuers, aus dem der Anspruch seiner Witwehervorgehen soll, lediglich in einer nicht beglaubigten Fotokopievorlag, müssen die Kläger nun eine beglaubigte Abschrift nachreichen.In erster Instanz waren die Niedersachsen vor dem DüsseldorferLandgericht gescheitert. Schon damals hatten Unterlagen gefehlt, diedie Nutzungsrechte der Kläger belegten.

Die Kläger argumentieren, Breuer habe den Hocker außerhalb derBauhaus-Werkstätten in den Junkers-Werken gefertigt, weil in denWerkstätten keine Stahlverarbeitung möglich gewesen sei. Somit lägendie Urheberrechte bei seinen Erben. Unklar ist, ob die Entscheidungdes Oberlandesgerichts auch die Rechte anderer Bauhaus-Werkebetreffen wird. Ein Verkündungstermin wurde auf 19. März festgesetzt.Der Bauhaus-Meister Marcel Breuer zählt zu den bedeutendstenArchitekten des 20. Jahrhunderts.