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Urteil in Prozess gegen Helge Achenbach erwartet

28.03.2016, 09:46
Der Kunstberater Helge Achenbach 2015 im Landgericht in Essen. Foto: Rolf Vennenbernd
Der Kunstberater Helge Achenbach 2015 im Landgericht in Essen. Foto: Rolf Vennenbernd dpa

Düsseldorf - In der Prozessserie gegen den inhaftierten Kunstberater Helge Achenbach steht ein weiteres Urteil bevor. Das Landgericht Düsseldorf will an diesem Dienstag seine Entscheidung in einem Schadenersatz-Streit um nicht zertifizierte Skulpturen des spanischen Künstlers Juan Muñoz verkünden.

Kläger ist erneut die Familie des verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht. Sie fordert von Achenbach und dessen Ehefrau Dorothee 980 000 Euro zurück. Das Geld hatte Albrecht beim Kauf der vier Skulpturen gezahlt.

Nach Ansicht der Kläger handelt es sich um nicht autorisierte Nachgüsse und damit Fälschungen, weil sie nicht vom Nachlass des 2001 gestorbenen Muñoz zertifiziert worden seien. Nach Darstellung Achenbachs sind es dagegen Originale, die zu einer vom Künstler autorisierten «zweiten (Teil-)Serie» gehören.

Achenbach hatte erklärt, er habe die vier Objekte seiner Frau Dorothee im Jahr 2003 zu deren 40. Geburtstag geschenkt. Diese habe sie dann 2009 nach Vermittlung ihres Ehemannes an Albrecht verkauft.

Schon seit Juni 2014 sitzt der schillernde Kunstberater Achenbach in Untersuchungshaft. Auslöser für die Ermittlungen war seinerzeit die Albrecht-Familie. Vor gut einem Jahr wurde Achenbach dann wegen Millionenbetrugs an seinem 2012 gestorbenen Duzfreund Albrecht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut einem Zivilurteil soll Achenbach außerdem fast 20 Millionen Euro an die Albrecht-Familie zahlen. In dem Berufungsverfahren wird derzeit ein Vergleich verhandelt. Achenbachs Firmen sind insolvent. (dpa)