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Urheberecht Urheberecht: Wirbel um Stones-Song «Angie»

25.08.2005, 12:37

Berlin/dpa. - Die CDU kann den Rolling-Stones-Hit «Angie» bei Wahlkampfauftritten von Kanzlerkandidatin Angela Merkel (CDU) nun doch weiterhin abspielen.

Weder die Band noch deren Musikverlag und Rechtebetreuer wollen «zur Zeit rechtliche Schritte dagegen unternehmen». Der Geschäftsführer der TJ Musikservice GmbH, Jens Ehlers, sagte der «Leipziger Volkszeitung»: «Wir halten den Ball flach und bitten die CDU lediglich darum, den Titel nicht zu Wahlkampfzwecken einzusetzen.»

Ehlers vertritt in Deutschland den Musikvertrieb Essex, den nationalen Vermarkter der Rolling Stones. «So lange wir keine rechtlichen Schritte unternehmen, ist es der CDU unbenommen, den Titel einzusetzen, auch wenn wir klar mitgeteilt haben, dass weder die Autoren noch der Originalverlag der Rolling Stones dieses möchten», sagte er dem Blatt.

Eine CDU-Sprecherin hatte zuvor betont, man habe von der Musikverwertungs-Organisation GEMA erneut die Bestätigung erhalten, dass die Partei die Aufführungsrechte für den Song besitze. Eine GEMA-Sprecherin sagte der dpa, die CDU habe mit der Organisation einen Pauschalvertrag für die Nutzung der Musik und deren Abgeltung geschlossen. Dieser schließe auch Musikaufführungen bei Wahlkampfveranstaltungen ein.

Dies habe aber nichts damit zu tun, ob ein Urheber damit einverstanden ist, dass seine Musik auf bestimmten Veranstaltungen überhaupt gespielt wird, erläuterte die Sprecherin die Rechtsauffassung der GEMA. Dies müsse zwischen dem Rechteinhaber - in diesem Falle die Rolling Stones - und dem Veranstalter geklärt werden. Die GEMA habe damit nichts zu tun, sagte die Sprecherin.

Der Welthit der Rolling Stones aus dem Jahr 1973 wird auf den Veranstaltungen mit Merkel regelmäßig nach Ende der eigentlichen Kundgebung und nach der Nationalhymne gespielt. Die CDU will vorerst an diesem Procedere festhalten.