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Dschungelkönig 2026 Behauptungen bei Ibes: Hat sich Gil Ofarim wieder strafbar gemacht?

Die Aussagen, die Gil Ofarim im australischen Dschungel über den Antisemitismus-Skandal in Leipzig getätigt hat, waren rar. Hat er aber wegen einer Behauptung wieder die Staatsanwaltschaft am Hals?

Von Tanja Lauch 11.02.2026, 14:19
Zweifel an Videoaufnahmen aus der Hotel-Lobby gesät: Hat sich Gil Ofarim damit strafbar gemacht?
Zweifel an Videoaufnahmen aus der Hotel-Lobby gesät: Hat sich Gil Ofarim damit strafbar gemacht? (Foto: Imago/Bobo)

Magdeburg/Halle (Saale). – Fast schon stoisch hat Dschungelkönig Gil Ofarim (43) Fragen der anderen Teilnehmer nach dem Davidstern-Skandal in Leipzig im australischen Dschungel über sich ergehen lassen.

Immer wieder sprach er von einer Verschwiegenheitserklärung und antwortete teils nur kryptisch oder in Andeutungen. So hatte er auch behauptet, dass bei den Videoaufnahmen aus der Hotel-Lobby, die während des Prozesses gezeigt wurden, mehrere Sekunden fehlen.

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Keine gerichtlichen Konsequenzen für Dschungelkönig Gil Ofarim

Hat diese Aussage nun strafrechtliche Konsequenzen für Gil Ofarim? Nein. So lautet die Aussage von Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, den "Tag24" dazu befragt hat.

Ihm zufolge seien es letztlich "nur Wiederholungen aus dem Strafprozess". Bereits 2023 habe Ofarims Verteidigung aufgrund  fehlender Sekunden auf "angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen" der Aufnahmen hingewiesen.

Jedoch habe das Landgericht Leipzig keine Zweifel an der Beweiskraft der Aufnahmen gehabt. Weshalb Ofarim das Video nun doch wieder thematisierte, vermochte Schulz nicht zu sagen. 

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Gil Ofarim hat mit Äußerungen zum Davidstern-Skandal keine Straftat begangen

"Eine Auslegung dahingehend, dass Gil Ofarim damit seine Antisemitismusvorwürfe gegen den Geschädigten wiederholt und damit eine neue Straftat vorliegt, dürfte nach hiesiger Auffassung aufgrund der hier vorliegenden Erkenntnisse aber eher fernliegend sein", zitiert ihn Tag24.

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Weiterhin betont der Staatsanwalt gegenüber jedoch, dass die Einstellung des Verfahrens keinen Freispruch darstelle.

Nach der ausdrücklichen Diktion des Landgerichts Leipzig sei mit dem Geständnis, der Entschuldigung bei dem geschädigten Hotelmitarbeiter und der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und kein Urteilsspruch erforderlich.