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GEZ GEZ: So ersparen Sie sich die Rundfunk-Gebühr für ARD, ZDF und Deutschlandradio

19.01.2017, 18:09
Befreiungen und Ermäßigungen vom Rundfunkbeitrag können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Befreiungen und Ermäßigungen vom Rundfunkbeitrag können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - 17,50 Euro muss ein deutscher Haushalt im Monat bezahlen, um das Rundfunk-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender zu nutzen. Eine Summe, die vor allem bei Geringverdienern mit schmalen Geldbeutel Sorgen bereitet.

Was viele jedoch nicht wissen: Manche Bevölkerungsgruppen können sich ganz oder teilweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. So können etwa Empfänger von Bafög, ALG II, Asylbewerber oder Personen befreit werden, die eine Grundsicherung beziehen. Aber auch hör- und sehbehinderte Personen können sich teilweise befreien lassen.

Seit diesem Jahr können diese Personen nun aufgrund einer Gesetzesänderung ihre Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag drei Jahre rückwirkend geltend machen. Auf der Homepage des Beitragsservice können Sie prüfen lassen, ob eine Ermäßigung oder Befreiung auch für Sie in Frage kommt. (mz)