Sprache „Sondervermögen“ ist „Unwort“ - Tarnbegriff für Schulden?
Der Begriff „Sondervermögen“ ist „Unwort des Jahres“ 2025. Die Jury sieht eine irreführende Bezeichnung für Schulden und spricht von mangelnder Transparenz in der politischen Kommunikation.

Marburg - Müssten „Sondervermögen“ nicht zutreffender als „Sonderschulden“ bezeichnet werden? In einem Bericht spießte der Bundesrechnungshof bereits vor knapp zweieinhalb Jahren den Begriff auf, den eine Jury jetzt zum „Unwort des Jahres“ 2025 gekürt hat. Sondervermögen seien größtenteils „entweder ausgelagerte Schuldentöpfe oder sie hängen finanziell am "Tropf" des kreditfinanzierten Bundeshaushaltes“, erläuterten die obersten staatlichen Finanzkontrolleure seinerzeit.
Offenbar sahen also auch sie Erklärungsbedarf - ähnlich wie die aus vier Sprachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, einer Journalistin und einem Gastjuror bestehende „Unwort“-Jury. Das ganze Jahr über sei der Ausdruck „Sondervermögen“ prägend für die Debatte über die Staatsverschuldung gewesen - und dabei euphemistisch, verschleiernd und irreführend gebraucht worden, begründete das Gremium seine Kür.
Debatten um 500 Milliarden Euro für Infrastruktur
Vor allem das schuldenfinanzierte Sondervermögen für Infrastruktur mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro hatte immer wieder für Debatten gesorgt. Aus der Wirtschaft etwa wird kritisiert, dass positive Effekte durch das Paket auf sich warten ließen. Andere Kritiker sehen in Sondervermögen ein Instrument, um reguläre Haushaltsbeschränkungen wie die Schuldenbremse zu umgehen.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums erklärte anlässlich der „Unwort“-Wahl: „Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde 2025 mit breiter parlamentarischer Mehrheit die Grundlage für wichtige Investitionen in Deutschland beschlossen. Damit werden insgesamt 500 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für Investitionen bereitgestellt, um Deutschland zu modernisieren und wieder auf Wachstumskurs zu bringen.“
Sondervermögen seien „abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit einer eigenen Wirtschaftsführung“, so die Sprecherin weiter. Diese würden durch Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes errichtet und seien zur Erfüllung bestimmter Aufgaben des Bundes bestimmt. „Sondervermögen bilden somit einen Baustein zur nachvollziehbaren Haushaltsführung.“
Jury sieht irreführenden Begriff für Schulden
Doch die „Unwort“-Jury, der es auch um die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an politischen Debatten geht, bemängelt gerade eine mangelnde Nachvollziehbarkeit und Transparenz durch die Verwendung des Begriffs. Der Gebrauch des ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache stammenden Ausdrucks in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm eigentlich gemeint sei - nämlich die Aufnahme von Schulden, erklärte die Jury zur Begründung ihrer Entscheidung.
Damit sei „Sondervermögen“ in der alltäglichen Variante ein „gut geeignetes "Unwort", weil eben hier besonders deutlich die Verschleierung von Tatsachen zum Ausdruck kommt“, so die Jury-Sprecherin und Sprachwissenschaftlerin der Marburger Philipps-Universität Constanze Spieß. Strategisch eingesetzt, könne der Begriff auch manipulative Wirkung entfalten und demokratische Debatten unterminieren.
Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, sprach von einem „technischen Begriff im Haushaltsverfahren und im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der parlamentarischen Arbeit“ und erklärte: „Letztlich bedeutet es, dass für Investitionen Schulden möglich sind. Und das ist etwas, darüber kann man natürlich trefflich streiten.“
Der Co-Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Sören Pellmann, hält „Sondervermögen“ für die richtige Wahl: „Ich hätte, wäre ich beteiligt gewesen an der Auswahl, mich auch genau für dieses Wort entschieden“, sagte er. Es gehe um „ein Schuldenmachen für künftige Generationen und kein Sondervermögen“, daher sei es passend gewählt.
„Zustrombegrenzungsgesetz“ auf Platz zwei
Auf Platz zwei bei der „Unwort“-Kür landete der Ausdruck „Zustrombegrenzungsgesetz“. Der Ausdruck bediene sich einer „Wassermetapher“ und stelle Zuwanderung als „Herbeiströmen in großen Mengen“ dar, hieß es. Dadurch werde Zuwanderung negativ als Bedrohung konnotiert.
Gast wählt „Umsiedlung“ als persönliches „Unwort des Jahres“
Als Gastjuror hatte sich in diesem Jahr der Autor, Jurist und Journalist Ronen Steinke beteiligt. Sein persönliches „Unwort des Jahres“ ist der Begriff „Umsiedlung“, mit dem israelische und amerikanische Politiker im vergangenen Jahr dafür geworben hätten, die Bevölkerung des umkämpften Gazastreifens dauerhaft in ein anderes Land zu schicken. „Was klingt wie eine Wohltat, verschleiert ein Verbrechen“, so die Jury.
„Stadtbild“ aus Jury-Sicht kein geeignetes „Unwort“
Das „Unwort des Jahres“ wird aus Vorschlägen ausgewählt, die Interessierte jeweils bis zum Ende eines Jahres einreichen können. Unter den insgesamt 553 vorgeschlagenen Begriffen war auch „Stadtbild“ - ein Wort, das Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwendet hatte.
Im Oktober sagte er, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, „aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem“. Was er genau meinte, blieb zunächst offen. Später konkretisierte Merz, Probleme machten jene Migranten, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus hätten, nicht arbeiteten und sich nicht an die in Deutschland geltende Regeln hielten.
Das Wort „Stadtbild“ sei „nicht unbedingt negativ besetzt“ - und deshalb für die Jury kein „Unwort“, sagte Spieß. Infrage kommen dafür grundsätzlich Begriffe und Formulierungen, die gegen die Prinzipien der Menschenwürde oder Demokratie verstoßen, die gesellschaftliche Gruppen diskriminieren oder die euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sind. Für 2024 war „biodeutsch“ zum „Unwort des Jahres“ bestimmt worden.