Rundfunkbeiträge Rundfunkbeiträge: Rückzahlung bis Jahresende möglich

Köln - Am 1. Januar 2013 wurden die neuen Beitragsregelungen eingeführt, nach denen jeder Haushalt 17,98 Euro Rundfunkbeitrag im Monat zahlt, selbst wenn es kein Radio, Fernseher oder ähnliches in der Wohnung gibt. Pro Haushalt muss nur eine Person bezahlen, unabhängig davon, aus wie vielen Personen die Wohngemeinschaft besteht.
Nun können Haushalte, in denen mehr als eine Person beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet war, die überschüssigen Beiträge zurückerstattet bekommen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Allerdings gilt dies nur noch bis zum Jahresende. Denn die bisherige Übergangsregelung zur Rückerstattung läuft nach Angaben der Verbraucherschützer am 31. Dezember 2014 aus. Um die Rückerstattung zu beantragen, müssen sich die Verbraucher an den Beitragsservice wenden. (dpa/tmn)