Moderator Moderator: Schlagabtausch zwischen Kachelmann und Ex-Geliebter

Schwetzingen/dapd. - Dies hatte der 54-Jährige in der ARD-Sendung „Günther Jauch“ beziehungsweise einem Radiointerview getan. Zippers Kanzlei teilte am Dienstagabend auf dapd-Anfrage mit, sie erwarte für Mittwoch einen gerichtlichen Beschluss dazu. Derweil gehen Kachelmann und sein Verlag in die Gegenoffensive.
Zipper schloss nicht aus, dass noch weitere Anträge auf Verfügungen ans Gericht geschickt werden, um dem 54-Jährigen bestimmte Äußerungen in seinem Buch „Recht und Gerechtigkeit“ sowie in Interviews zu verbieten. Mittlerweile habe es auch mit Kachelmanns Kölner Anwaltskanzlei Höcker Kontakt per E-Mail gegeben, sagte Zipper. Möglicherweise könnten sich beide Parteien außergerichtlich einigen.
Verlag und Kachelmann wollen Gerichtsbeschluss kippen
Jedoch gibt es nach Auskunft der Kanzlei Zipper & Collegen noch mindestens einen weiteren Mandaten, der sich über Kachelmanns Aussagen in seinem Buch beschwert. Ob auch diese Sache vom Gericht entschieden werden soll, war zunächst unklar.
Claudia D. hatte sich erfolgreich gegen die Nennung ihres vollen Namens im Buch gewehrt. Derzeit druckt der Heyne Verlag deshalb aktualisierte Bücher, in der die Ex-Geliebte nur noch „Claudia D.“ genannt wird, wie eine Verlagssprecherin sagte. Nichtsdestotrotz habe die Verlagsgruppe Random House, zu der Heyne gehört, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Sie wollen den Klarnamen der Exfreundin Kachelmanns weiter nennen.
Auch Kachelmann legte am Dienstag Widerspruch ein, wie sein Anwalt Ralf Höcker auf dapd-Anfrage sagte. Der Moderator wolle den vollen Namen von Claudia D. weiter ungestraft in der Öffentlichkeit und speziell in seinem Buch nennen dürfen.
