Medien Medien: Nächste Runde im Streit zwischen Eva Herman und NDR

Hamburg/ddp. - Die Zeugenaussagen der «Tagesschau»-Sprecher Jan Hofer undJens Riewa reichten dem Hamburger Landesarbeitsgericht am Freitag füreine Entscheidung nicht aus. Nun soll der inzwischen pensionierte«Tagesschau»-Sprecher Jo Brauner am 1. April in einer weiterenBeweisaufnahme befragt werden. Damit wahrte Herman ihre Chance aufeine Rückkehr zum ARD-Nachrichten-Flaggschiff. In demBerufungsverfahren klagt die 50-Jährige gegen zwei Kündigungen desSenders vom 18. und 25. September 2007.
Strittig ist nach Aussage ihres Anwalts Dirk Feldmann zunächst,«ob ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder ob es sich um ein freiesMitarbeiterverhältnis handelt». Der NDR bestreitet einArbeitsverhältnis und war damit in erster Instanz erfolgreich. DasHamburger Arbeitsgericht wies Hermans Klage im April 2008 mit derBegründung ab, die Sprecherin sei freie Mitarbeiterin des Sendersgewesen.
Zur Klärung der Frage sollten am Freitag in Anwesenheit derModeratorin ihre ehemaligen Kollegen Hofer und Riewa beitragen.Hierbei ging es um die Erstellung der Sprecher-Dienstpläne für die«Tagesschau», die «Tagesthemen» sowie die Regionalprogramme des NDRund den Umfang der Weisungsgebundenheit und Einbindung in den Sender.
Sowohl der amtierende Chefsprecher Hofer als auch Riewabestätigten, dass die Sprecher ihre Wünsche angeben, wann sie nichtfür die täglich 23 Sendungen eingesetzt werden möchten oder können.Die Einteilung in den daraus resultierenden Dienstplan werde alsverbindlich betrachtet, sagte Hofer. Jedoch hätten die Sprecher dieMöglichkeit, untereinander Dienst zu tauschen. Laut Hofer hatteHerman neben den Nachtdiensten auch die Nachrichten imRegionalprogramm nicht mehr übernehmen wollen. Von den Frühdienstenhabe der Chefsprecher seine Ex-Kollegin mit Blick auf das Team abernicht freigestellt. Herman behauptet, Hofers Vorgänger Brauner habeihr diesen Wunsch erfüllt.
Feldmann zufolge hat die Befragung von Hofer und Riewa ergeben,dass die Dienstpläne verbindlich waren. Dies würde für ein festesArbeitsverhältnis sprechen. Dann kann laut dem Anwalt geklärt werden,ob die Kündigungen unwirksam sind. «Unser Ziel ist nach wie vor dieWiedereinstellung von Frau Herman», betonte Feldmann.
Auch der Vorsitzende Richter Rainer Schaude ließ durchblicken,dass die Zeugenaussagen «dafür sprechen könnten, dass klare Indizienfür ein festes Arbeitsverhältnis vorhanden waren». Ferner seideutlich geworden, dass bei der Erfüllung der täglichen Sendungendienstliche Notwendigkeiten bestanden haben. Dies sei mit freierMitarbeiterschaft schwer zu vereinbaren, erklärte Schaude.
Eine Entscheidung wollte die Kammer ohne die Aussage von Braunerallerdings noch nicht verkünden. Der ehemalige Chefsprecher war amFreitag als Zeuge entschuldigt. Eine Aussage von Kai Gniffke, demErsten Chefredakteur von ARD-aktuell, ist hingegen nicht mehrerforderlich. Für die Fortsetzung der Beweisaufnahme am 1. April(14.00 Uhr) ordnete Schaude zudem erneut das persönliche Erscheinender Klägerin an.
Herman war 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Zeit in dieKritik geraten. Der NDR hatte sich daraufhin nach fast 20 Jahren vonihr getrennt. Neben ihrer Klage auf Wiedereinstellung will die50-Jährige ferner prüfen lassen, ob der Sender zum Schadensersatzverpflichtet ist.
