Kunst und Politik Kunst und Politik: Oberbürgermeisterin barbusig und in Strapsen

Dresden/dpa. - Ein Vergleich ist am Donnerstag gescheitert. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden ging das Stadtoberhaupt auf keinen Kompromiss ein. Sie verlangte neuerlich, dass das Nacktbild weder im Internet noch auf Ausstellungen gezeigt werden darf. Die Malerin hatte sich bereiterklärt, auf Veröffentlichungen im Internet zu verzichten, will das mittlerweile verkaufte Bild jedoch auchweiterhin ausstellen.
«Durch das Gemälde werden meine Intimsphäre undPersönlichkeitsrechte erheblich verletzt», sagte Orosz. DieDarstellung mit Strapsen rücke sie in die Nähe einer Prostituierten,verbunden mit einem enormen Achtungs- und Autoritätsverlust für ihrAmt. Auf der Gegenseite argumentierte Malerin Lust: «Wenn ich einmalberühmt werde, möchte ich die Chance haben, das Bild zu zeigen.»Tatsächlich verbucht die vorher weitgehend unbekannte DresdnerKünstlerin durch die Diskussion um das Nacktbild steigendes Interessean ihren Werken.
Mit dem Bild «Frau Orosz wirbt für das Welterbe» wollte Lust gegendie Waldschlößchenbrücke Stellung beziehen. Das umstrittene Bauwerkhatte Dresden im vergangenen Jahr den Welterbe-Titel gekostet.«Künstler müssen sich politisch einmischen», sagte sie. DasLandgericht Dresden hatte im vergangenen Dezember per einstweiligerVerfügung entschieden, dass das Bild nicht mehr öffentlich gezeigtwerden darf. Dagegen legte die Malerin Berufung ein. DasOberlandesgericht muss nun abwägen, was schwerer wiegt -Kunstfreiheit oder Persönlichkeitsrecht. Das Urteil soll am Freitagkommender Woche verkündet werden.
