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Kartellamt Kartellamt: Internet-Plattform von RTL und ProSieben auf Prüfstand

Von Nathalie Waehlisch 24.02.2011, 15:51
RTL-Logo (FOTO: ARCHIV/DPA)
RTL-Logo (FOTO: ARCHIV/DPA) dpa

Berlin/dapd. - Das Bundeskartellamt äußerte Bedenkengegen das Projekt und mahnte das Vorhaben ab, einGemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb desOnline-Video-Portals zu gründen. Wie die Behörde am Donnerstagweiter mitteilte, könnten die Unternehmen jetzt dazu Stellungnehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung laufe bis 21.März. Die Sender wollen die Einschätzung des Kartellamtes nunprüfen.

Die beiden Medienkonzerne hatten im August 2010 ihren Planangekündigt, gemeinsam eine offene und für Nutzer kostenloseMediathek im Internet aufzubauen. Das Angebot richte sich an privateund öffentlich-rechtliche Fernsehsender aus Deutschland undÖsterreich, hieß es. Die Sender sollen den Internetnutzern ihreInhalte wie vollständige Serien, Filme, Shows oderNachrichtensendungen in einem zentralen Angebot zur Verfügungstellen können. Alle Inhalte sollen den Angaben zufolge für dieInternetnutzer sieben Tage nach der TV-Ausstrahlung kostenlos alsStream abrufbar sein.

Für den Betrieb planen die Initiatoren die Gründung einergemeinsamen Gesellschaft. Diese soll den Sendern die technischenDienstleistungen zur Verfügung stellen, die sie vergüten müssten.Ein ähnliches Modell gibt es in den USA mit dem werbefinanziertenOnline-Videoportal Hulu, das von großen Medienkonzernen getragenwird.

Zwtl: Kartellamt hat Bedenken

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist dasBundeskartellamt der Ansicht, dass die Gründung der gemeinsamenPlattform in der geplanten Form «das nach wie vor bestehendemarktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt fürFernsehwerbung weiter verstärken würde». Die nach dem derzeitigenSachstand zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen überdas Gemeinschaftsunternehmen würde zudem einen Verstoß gegen dasVerbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen.

Das Kartellamt befasste sich nach eigenen Angaben ausführlich mitden möglichen positiven Auswirkungen einer neuenVideo-On-Demand-Plattform. Ihr vorläufiges Ergebnis: Nur bei einer«offenen, rein technischen Plattform» wögen die Vorteile durch dieerhöhte Reichweite für Video-on Demand-Angebote und die einfachereNavigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehendenNachteile für den Wettbewerb auf.

Die beteiligten Unternehmen seien jedoch nicht bereit gewesen,das geplante Portal soweit zu öffnen, so die Behörde. «Solange diePlanungen aber eine Beschränkung des Zugangs auf Fernsehsender undeinschränkende Vorgaben zu Verfügbarkeitsdauer, -zeitpunkt undQualität der Angebote vorsehen, überwiegen nach der derzeitigenAuffassung des Bundeskartellamtes eindeutig diewettbewerbsbeschränkenden Effekte des Vorhabens», hieß es weiter.

Zwtl: Medienkonzerne behalten sich gerichtliche Prüfung vor

Ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland sagte: «Die vomBundeskartellamt geforderte Offenheit hätte die Qualität desAngebots konterkariert.» Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 sagte, inden nächsten Tagen werde die Einschätzung des Kartellamtes eingehendgeprüft und dazu Stellung bezogen. «In den vergangenen Wochen habenwir mit dem Bundeskartellamt intensive Gespräche geführt, wobei wirauch zu weitreichenden Auflagen bereit gewesen wären. Leider warendie Vorstellungen des Amtes am Ende in unseren Augen nichtakzeptabel», betonte er. «Wir behalten uns vor, die finaleEntscheidung des Bundeskartellamts gerichtlich überprüfen zulassen», fügte er hinzu. Dies gilt auch für die RTL-Gruppe.