Jugendwerkhof Jugendwerkhof: Betroffene haben Anspruch auf Rehabilitierung
Halle/MZ. - Der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau war eine Einrichtung der DDR-Jugendhilfe, die dem Ministerium für Volksbildung unterstand. Wer nach Torgau kam, entschieden Betreuer und Direktoren der einweisenden Heime, das Ministerium hatte nur noch zuzustimmen. Der Aufenthalt war somit Freiheitsentzug ohne Gerichtsprozess und ohne Urteil - was gegen die Menschenrechte verstößt. Deshalb können sich Betroffene rehabilitieren lassen und haben ab einem Aufenthalt von sechs Monaten auch Anspruch auf die SED-Opferrente. Die Rehabilitierung kann auch über die Begegnungsstätte in Torgau laufen.