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Handel Hin und Her um Trumps Zölle vor Gericht – Was bedeutet das?

Erst stuft ein Handelsgericht weite Teile von Trumps Zöllen als rechtswidrig ein, dann nimmt ein anderes Gericht diese Entscheidung zurück. Wie geht es weiter?

Von dpa Aktualisiert: 29.05.2025, 22:24
Der Rechtsstreit um Trumps Zölle ist noch nicht am Ende.
Der Rechtsstreit um Trumps Zölle ist noch nicht am Ende. Evan Vucci/AP/dpa

Brüssel/Washington - Es sieht zunächst nach einer herben Niederlage für US-Präsident Donald Trump aus: Ein Bundesgericht in den USA hat seiner Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Doch noch während die US-Regierung empört protestiert, ist die Lage schon wieder ganz anders. Zumindest vorerst.

Um welche Zölle geht es vor Gericht?

Die Entscheidung, die zunächst das Gericht für internationalen Handel in New York bekanntgab und die dann ein Berufungsgericht revidierte, betrifft die meisten Zölle, die von Trumps Regierung erlassen oder vorübergehend ausgesetzt wurden. Sie umfasst die Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten „Tag der Befreiung“ Anfang April verhängt hatte. 

Trump verhängte damals sogenannte wechselseitige Zölle, die er mit dem US-Defizit im Handel mit dem jeweiligen Staat begründete - setzte diese aber wegen der Talfahrt an den Finanzmärkten vorläufig wieder aus. Gleichzeitig verhängte er universelle Zölle in Höhe von 10 Prozent, die Waren aus fast aller Welt betreffen. Ebenfalls gelten bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China. 

Nicht betroffen sind dagegen Zölle, die die Regierung unter Berufung auf einen anderen gesetzlichen Rahmen als das Notstandsgesetz erlassen hat - beruhend auf Paragraf 232 des „Trade Expansion Acts“ aus dem Jahr 1962. Dazu zählen Trumps Zölle auf bestimmte Produkte wie Stahl, Aluminium und Autos sowie Abgaben auf Produkte wie Arzneimittel und Halbleiter, die die US-Regierung angedroht hat. Auch hier beruft sich Trump auf die nationale Sicherheit. 

Wie ist die Lage?

Das zuständige Gericht für internationalen Handel in New York ordnete an, die betreffenden Zölle müssten vorerst „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“ werden. Das hieß aber nicht, dass die Zölle damit direkt außer Kraft gesetzt wurden - es gab eine mehrtägige Frist für die Trump-Regierung, der Entscheidung Folge zu leisten. Diese Frist ist nun wohl mit dem Einschreiten des Berufungsgerichts Makulatur. Es ist allerdings nicht der einzige laufende Rechtsstreit um Trumps Zölle.

Was macht Trump?

Die ursprüngliche Entscheidung des New Yorker Gerichts sei ein Schlag für die Handelsagenda Trumps, aber „nicht das letzte Wort“, zitierte die „New York Times“ den Handelsanwalt Ted Murphy. Tatsächlich ging die US-Regierung umgehend gegen die Entscheidung des Handelsgerichts vor - mit Erfolg. 

Trumps Sprecherin Karoline Leavitt schimpfte wie schon in früheren Fällen laut über die Richter in New York, die „schamlos ihre richterliche Macht missbraucht“ hätten, um Entscheidungen von Präsident Trump an sich zu reißen. 

Aber auch die Anordnung des Berufungsgerichts, das die Blockade der Zölle nun aufhob, dürfte noch längst nicht das letzte Wort sein. Letztlich könnte der Fall vor dem Obersten US-Gericht - dem Supreme Court - landen. Hier hat Trump die Mehrheit während seiner ersten Amtszeit aufgrund mehrerer Nachbesetzungen weit nach rechts verschoben.

Trump kann zudem versuchen, die Zölle auf Grundlage eines anderen gesetzlichen Rahmens zu verhängen. Trumps Sprecherin deutete an, dass dies eine Option für den Republikaner sei. Sollte er dies tun, ist es wahrscheinlich, dass dagegen wieder geklagt wird. Die Unsicherheit für Handelspartner, Verbraucher und Märkte dürfte also absehbar bestehen bleiben. Wie groß sie ist, zeigt die Entwicklung im Dax: Der deutsche Leitindex reagierte auf das erste Urteil gegen Trumps Zollpolitik kaum und schloss schließlich leicht im Minus.

Was bedeutet die Entwicklung für den Handelsstreit mit der EU?

„Für die EU und andere Exporteure bietet das Urteil keinen Anlass zur Beruhigung“, hatte Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik schon nach dem ersten Urteil betont. Sie verweist auf andere Gesetze neben dem Notstandsgesetz, die Trump nutzen könnte, um Zölle zu verhängen. „Dafür muss er den Kongress zwar beteiligen und die Umsetzung dauert dann etwas länger“, führt sie aus. Einmal eingeführt, würden die Zölle dann aber über viele Jahre erhalten bleiben.

Auch der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, betont: „Gewiss ist, dass die Ungewissheit hoch bleibt.“ Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte Hüther, es bleibe ein „Vertrauensschaden, den die Handelspolitik im Zusammenspiel mit fragwürdig gewordenen Sicherheitsversprechen und Spekulationen über die Rolle des US-Dollar als Weltwährung angerichtet hat“. Deutschland und Europa müssten sich auf die eigenen Stärken besinnen.

Wie reagieren Deutschland und die EU?

Sowohl die Bundesregierung als auch die EU äußerten sich bisher zurückhaltend. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums teilte in Berlin mit, man könne laufende gerichtliche Verfahren in den USA nicht kommentieren. „Wir setzen weiter darauf, dass eine für beide Seiten gute Lösung in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung erzielt werden kann“, hieß es.

Die für Handelspolitik zuständige EU-Kommission wollte den Fall ebenfalls zunächst nicht kommentieren. Sie verhandelt derzeit mit der US-Regierung über einen möglichen Deal zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen.