Rürup-Sparer Rürup-Sparer: Vorsicht bei Änderungen in Verträgen

Hamburg/dpa. - "Zwar sollten die Kunden die Änderungen unterschreiben,damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt",sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten."Sie sollten aber genau prüfen, ob sich dadurchNachteile für sie ergeben." Seit dem vergangenenJahr müssen Rürup-Verträge zertifiziert werden,damit die Beiträge bei der Einkommenssteuerals Sonderausgaben geltend gemacht werdenkönnen. Erfüllen die Versicherungsbedingungendie gesetzlichen Vorgaben nicht, müssen sievom Anbieter korrigiert werden. Wer sich mitden Anpassungen nicht einverstanden erklärt,verliert seine Steuervorteile.
Betroffen sind vor allem Rürup-Verträge, diemit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniertwurden. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherungan der Rentenversicherung orientieren sollen,müssen darüber hinausgehende Zahlungen gestrichenwerden. Das gilt etwa für eine Soforthilfe,die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fälligwird. Auch Wiedereingliederungshilfen erfüllendie Vorgaben nicht. Rürup-Sparer sollten aberbei der Anpassung der Bedingungen aufpassen,rät Rudnik. Möglicherweise versuchten Anbieter,ihnen weitere nachteilige Änderungen unterzujubeln- etwa höhere Ratenzahlungszuschläge.