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Rund um Riester & Co Rund um Riester & Co: Änderungen bei der Altersvorsorge

Von Sebastian Knoppik 02.12.2004, 14:08
Zumindest eine kleine Rente sichern: Mit freiwilligen Zahlungen in die Rentenkasse lässt sich die Altersvorsorge aufstocken. (Foto: dpa)
Zumindest eine kleine Rente sichern: Mit freiwilligen Zahlungen in die Rentenkasse lässt sich die Altersvorsorge aufstocken. (Foto: dpa) dpa

Heidelberg/Köln/dpa. - Auf einer Skala von 1 bis 10, auf der 10 für ganz sicher steht,bewerten die Deutschen im Durchschnitt die gesetzlicheRentenversicherung mit 3,5. Das ergab eine Umfrage des DeutschenInstituts für Altersvorsorge (DIA) in Köln. Experten wie DIA-SprecherBernd Katzenstein teilen diese Einschätzung: «Um auch zukünftig einVersorgungsniveau von 70 Prozent zu erreichen, müssenDurchschnittsrentner mindestens 5,5 Prozent, ältere Gutverdienersogar bis zu 10 Prozent ihres Entgelts sparen.» Allerdings machenbislang nur wenige von den neuen Möglichkeiten Gebrauch. 30 MillionenMenschen wären etwa berechtigt, einen staatlich gefördertenRenten-Vertrag - die Riester-Rente - abzuschließen. Nur rund jederzehnte macht der DIA-Studie bislang davon Gebrauch.

Daher soll die Riester-Rente künftig einfacher und attraktiverwerden. Versicherte müssen vom Jahr 2005 an nicht mehr jedes Jahr denZulagenantrag ausfüllen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Eineinmaliger Dauerzulagenantrag reicht aus. «Der Antrag muss künftignur noch dann erneut gestellt werden, wenn sich wichtige Änderungenetwa durch die Geburt von Kindern ergeben haben», erklärtDIA-Sprecher Katzenstein. Die Veränderungen beim Einkommen müssenhingegen künftig nicht mehr gemeldet werden. Das erledigt die bei derBundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlinangesiedelte Zentrale Zulagenstelle.

Wer den Zulagenantrag für 2002 noch nicht ausgefüllt hat, solltesich beeilen. Die Frist läuft Ende des Jahres ab. Nach Angaben vonBfA-Sprecher Walter Glanz fehlt noch rund die Hälfte der erwartetenfünf Millionen Zulagenanträge. Dabei sei das Ausfüllen der Formulareweitaus weniger schwierig als weithin angenommen. «Wer Probleme dabeihat, sollte sich zunächst an seinen Anbieter wenden.» Die BfAinformiere zudem telefonisch über der Hotline 0800/333 19 19 sowie inden Beratungsstellen.

Eine weitere Neuerung bei der Riester-Rente tritt erst am 1.Januar 2006 in Kraft: Dann dürfen die Versicherer fürRiester-Verträge nur noch einheitliche Beiträge für Männer und Frauenverlangen - die so genannten Unisex-Tarife. Welche Auswirkungen diesauf die Beiträge haben wird, ist noch unklar. Bernd Katzenstein,dessen Institut von der Deutschen Bank getragen wird, befürchtet,dass die Beiträge für Männer künftig um 15 Prozent ansteigen könnten.

Auch Thomas Bieler, Experte für Altersvorsorge bei derVerbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, geht davonaus, dass die Riester-Rente dann nicht mehr so attraktiv sein wird:«Aber die Frage ist, welche Alternative sich stattdessen bietet. Hiergilt es vor allem die steuerlichen Gegebenheiten im Einzelfall zuberücksichtigen.»

Eine zusätzliche Möglichkeit zur Altersvorsorge bietet die sogenannte Rürup-Rente. Dabei handelt es sich um eine privateRentenversicherung, die wie die gesetzliche Rente lebenslangmonatlich ausgezahlt wird. «Die Zusatzrente darf nicht vererbbar,übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein. Auch eine einmaligeKapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Somit ist die Rürup-Rentepraktisch die private Variante der gesetzlichen Rentenversicherung»,erläutert Verbraucherschützer Bieler.

Beiträge für solche privaten Leibrenten-Versicherungen sindkünftig wie die gesetzlichen Rentenbeiträge und andere Formen derAltersvorsorge von der Steuer befreit. Durch die nachgelagerteBesteuerung wird schrittweise zur Besteuerung der Erträge aus solchenVersicherungen übergegangen.

Änderungen gibt es auch bei Betriebsrenten und anderen Formen derbetrieblichen Altersvorsorge: Wer bei seinem Arbeitgeber Ansprücheauf eine solche Rente aufgebaut hat, kann diese künftig bei einemArbeitsplatzwechsel mitnehmen. Dabei seien zwei Wege derVertragsmitnahme möglich, erläutert Thomas Bieler: «Entweder kann dieAnwartschaft auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragenwerden, oder der neue Arbeitgeber kann den alten Vertragweiterführen.»

Das gilt jedoch nur für neu abgeschlosseneBetriebsrenten-Verträge. Für bereits bestehende Verträge gibt eseinen solchen Übertragungsanspruch nicht. «Jedoch kann hier eineÜbertragung auf freiwilliger Basis vorgenommen werden, wenn alleBeteiligten - das heißt Arbeitnehmer, alter und neuer Arbeitgeber -sich hinsichtlich einer Übertragung einigen», erläutert KlausStiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betrieblicheAltersversorgung (aba) in Heidelberg.

Schluss gemacht wird 2005 mit der unterschiedlichen steuerlichenBehandlung der Betriebsrenten. Die vom Arbeitgeber bezahltenEinzahlungen als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskassebleiben steuerfrei. Neu ist aber, dass auch die Beiträge fürDirektversicherungen, Pensionsfonds und Pensionsfonds in Höhe von biszu vier Prozent des Bruttoeinkommens von der Steuer absetzbar sind.Die bisherige Möglichkeit der Pauschalversteuerung vonDirektversicherungen entfällt.

Es kann sich daher lohnen, noch in diesem Jahr eineDirektversicherung abzuschließen, um noch in den Genuss derPauschalversteuerung zu kommen. Das gilt laut Klaus Stiefermann vorallem für Gutverdiener mit hohem Steuersatz.