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Rückkehrrecht Rückkehrrecht: Arbeitgeber kritisieren Reformpläne für Teilzeitgesetz

Von Stefan Sauer 06.03.2017, 14:51

Berlin - Die Reform des Teilzeitgesetzes zählt zu den wenigen Vorhaben, die Union und SPD noch vor Beginn des  Bundestagswahlkampfs umsetzen könnten. Eigentlich müssten sie das sogar, denn der Koalitionsvertrag von 2013 sieht ein Rückkehrrecht der Beschäftigten von Teil- in Vollzeit vor. Bisher haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit mindestens 15 Beschäftigten  lediglich einen Anspruch darauf,  für unbegrenzte Zeit von Voll- auf Teilzeit zu reduzieren. Künftig will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auch die Rückkehr zur Vollzeit gesetzlich garantieren, sofern der Arbeitgeber 15 oder mehr Personen beschäftigt.

Auf Seiten der Wirtschaft stößt der Entwurf auf wenig  Gegenliebe. Überflüssig, bürokratisch, unflexibel, kostspielig – so lauten die zentralen Einwände der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht bedeute für Unternehmen, dass sie zur Kompensation des Arbeitsausfalls – ebenfalls befristet – Ersatzkräfte einstellen müssten, die in ausreichender Zahl in vielen Berufsfeldern gar nicht zur Verfügung stünden. Alternativ zu befristeten Neueinstellungen käme eine – kaum wünschenswerte – Arbeitsverdichtung für die Stammbelegschaft in Frage. Zudem stören sich die Arbeitgeber an einer Regelung, der zufolge sie künftig nachweisen sollen, dass eine Rückkehr in Vollzeit aufgrund fehlenden Bedarfs betriebswirtschaftlich nicht möglich sei. 

Unterstützung erhält die BDA vom Wirtschaftsflügel der Union. Bundestagsfraktionsvize Michael Fuchs verwies nach Vorlage des Gesetzentwurfs im Januar auf den Wortlaut des Koalitionsvertrags, der ein  Recht auf befristete Teilzeit mit Rückkehranspruch in Vollzeit an bestimmte Bedingungen knüpfe, etwa an die Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung. Nach Ansicht der Mittelstandsvereinigung von CDU/CSU entstünden durch den Nahles-Entwurf insbesondere kleineren mittelständischen Betrieben große Belastungen.  Fazit der Kritiker aus Wirtschaft und Union: Wenn schon ein Rückkehrrecht in Vollzeit, dann nur für Betriebe mit mindestens 25, besser noch mit wenigstens 50 oder gar 200 Beschäftigten.

Viele Kleinbetriebe betroffen

Mit derartigen Grenzen würde die Reform nach Ansicht des DGB freilich zum Papiertiger, also wirkungslos  und damit überflüssig. Der Wunsch nach einer Veränderung der Wochenarbeitszeit sei nämlich  gerade in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten besonders ausgeprägt, wie Daten der  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) belegten: Danach wünschen sich 55 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit,  wovon gut ein Drittel in Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten tätig ist.  Umgekehrt wären 35 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit gern länger im Job. Hier liegt der Anteil der in Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigtenlaut BAuA  sogar bei rund 60 Prozent.

„Gesetze mit Löchern nutzen nichts: 62 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen und 53 Prozent der teilzeitbeschäftigen Männer, die ihre Arbeitszeit ändern wollen, arbeiten in kleinen und kleinsten Betrieben“, betont DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Der Gewerkschaftsbund wendet  sich daher nicht nur gegen einen  hohen Schwellenwert von 50 und mehr Mitarbeitern. Schon ein Schwellenwert von 15 Beschäftigten schließe zu viele Beschäftigte aus, findet Buntenbach. Auch in Kleinstbetriebe sollten die Beschäftigten weitgehend selbst bestimmten können, wann und wie lange sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten wollen.