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Neuer Gesetzentwurf Neuer Gesetzentwurf: Spahn will Kliniken zu mehr Pflegepersonal zwingen

Von Timot Szent-Ivanyi 27.07.2018, 13:20
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dpa

Berlin - Wer einmal selbst im Krankenhaus lag, kennt das Problem aus eigener Anschauung:  Bis zu 40 Patienten muss ein Pfleger im Nachtdienst allein  betreuen. Auch am Tag sind die Mitarbeiter im Dauerstress. Das ist die Folge eines langjährigen Personalabbaus in der Kliniken zur Gewinnoptimierung. Die große Koalition hat beschlossen, die Einstellung und die bessere Bezahlung von Pflegekräften zu erleichtern. Flankierend dazu will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  nun den Kliniken erstmals konkrete Vorgaben machen, wie viel Pflegepersonal mindestens für die Patienten da sein muss. Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf für das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervor, der dieser Zeitung vorliegt.

Um festzustellen, ob ein Krankenhaus genügend Pflegepersonal beschäftigt, soll nach der neuen Methode in jeder Klinik die Zahl der Beschäftigten in der Pflege mit dem anfallenden Pflegeaufwand ins Verhältnis gesetzt werden. Letzterer ist unter anderem davon abhängig, wie viele Patienten mit welchen Krankheiten behandelt werden.

Verhältniszahlen sollen 2020 veröffentlicht werden

„Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung der Pflege in Kauf genommen wird“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Die Verhältniszahlen sollen im Laufe des kommenden Jahres erhoben und erstmals im Mai 2020 veröffentlicht werden. Bis dahin will das Gesundheitsministerium auch die konkrete Untergrenze für die Personalausstattung festlegen. Die Krankenhäuser, die diese Grenze unterschreiten,  sollen dann bereits im Jahr 2020 mit Sanktionen belegt werden können. Dabei geht es um finanzielle Abschläge bei der Vergütung. „Mit  dem Ganzhausansatz schaffen wir ein handhabbares, transparentes und schnell wirksames Instrument, um in den Krankenhäuser eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten“, sagte Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe dieser Zeitung.

Parallel dazu will das Gesundheitsministerium die Krankenhausgesellschaft und den Kassen-Spitzenverband weiter dazu drängen,  schichtgenaue Personaluntergrenzen in allen Abteilungen festzulegen, bei denen die Pflege eine hohe Bedeutung hat. Dafür waren sechs sogenannte „pflegesensitive“ Bereiche definiert worden, unter anderem die Unfallchirurgie und die Intensivmedizin. Die Krankenhausgesellschaft hatte die Gespräche mit den Kassen allerdings vor einigen Tagen platzen lassen, weil sie die bisher verhandelten Vorgaben für zu streng hält.

Ministerium bedauert Krankenhausgesellschaft

Das Verhalten der Krankenhausgesellschaft wird im Ministerium bedauert. Dort hält man den Kompromiss für einen gangbaren Weg. Er sah vor, dass diejenigen Kliniken Personal aufstocken müssen, die im Verhältnis zwischen Patientenzahl und Personal zum schlechtesten Viertel gehören. Die Krankenhausgesellschaft wollte lediglich eine Aufstockung bei den schlechtesten zehn Prozent. Den Angaben zufolge will das Gesundheitsministerium nun die Verbände erneut zum Gespräch zitieren, um ein Ergebnis  zu erreichen.  Sollte es weiterhin keine Einigung geben hält man sich im Ministerium bereit, die Verbände zu entmachten und die Untergrenzen selbst im Rahmen einer „Ersatzvornahme“ gesetzlich festzulegen.

Mit der Kombination aus den neuen Mindest-Personalvorgaben für jede Klinik und den konkreten Untergrenzen für bestimmte Abteilungen will das Ministerium dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD nachkommen, dass künftig für allen Bettenabteilungen in den Krankenhäusern Personalvorgaben existieren sollen. Das Pflegepersonal-Gesetz soll  Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.