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Neue Heizungsanlage - Wann Energie-Contracting lohnt

Von Angelika Röpcke 14.08.2008, 07:15

Bonn/Berlin/dpa. - Die Energiepreise steigen unentwegt. Auf die Kostenexplosion haben Wohnungseigentümer zwar keinen Einfluss. Mit einer modernisierten Heizungsanlage tun sie allerdings nicht nur etwas für den Klimaschutz, sondern sparen auch noch Geld.

Dabei kann das sogenannte Energie-Contracting helfen: Durch die Übertragung der Wärmeversorgung an spezialisierte Dienstleister sparen Wohnungsbesitzer im Idealfall auch Zeit und Mühe. Bei den Verträgen ist aber Vorsicht geboten.

«Beim Energie-Contracting ist nicht der Hauseigentümer Besitzer und Betreiber der Heizanlage, sondern das Contracting-Unternehmen», erklärt Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum aus Bonn. «In der Regel plant, finanziert, errichtet, führt und wartet er die Heizanlage.» So kaufen Eigentümer einer Wohnanlage die gesamte Wärme bei einem Dienstleister ein und bezahlen dafür einen sogenannten Wärmepreis.

Energie-Contracting ist laut Heinrich eine Möglichkeit, Sanierungsstau in Heizungskellern zu beseitigen. Viele ältere Eigentümergemeinschaften modernisierten nur zögerlich oder gar nicht ihre Anlagen. Denn das Geld reicht oft nicht aus. Mit Hilfe des Contractings eröffneten sich Möglichkeiten, wie trotz leerer Gemeinschaftskasse die Heizungsanlage erneuert werden kann.

«Im Bereich des Privatkunden ist das Energie-Contracting bisher kaum angekommen», sagt Thomas Penningh vom Verband Privater Bauherren (VPB) aus Berlin. Während es sich für Einfamilienhaus-Besitzer selten lohnt, könnten Eigentümer- und Bauherren-Gemeinschaften oder Vermieter von Mehrfamilien-Häusern dagegen profitieren.

«Contracting ist immer eine Lösung für die zentrale Beheizung eines ganzen Gebäudes. Einzelne Wohnungseigentümer können diese Lösung daher nicht nutzen, sondern nur die Eigentümergemeinschaft», sagt Ingrid Vogler vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) in Berlin. In der Praxis schließen die Eigentümer einen Contracting-Vertrag mit einem Energieanbieter - und haben dadurch oft einen finanziellen Vorteil.

Für Mieter kann es allerdings teurer werden, weil die Kosten, die dem Vermieter durch den Contracting-Vertrag entstehen, umgelegt werden, sagt Penningh. Das heißt, die Rechnung des Dienstleisters geht an den Vermieter, der sie voll an den Mieter weiterreichen kann.

Wer an einem Contracting interessiert ist, sollte die Fallstricke in manchen Vereinbarungen nicht außer Acht lassen. «Viele Verträge enthalten für den Contracting-Kunden oft unvorteilhafte Regelungen zum Vertragsende, die ihn nach 20 Jahren Vertragslaufzeit ohne Heizanlage stehenlassen», erläutert Expertin Heinrich. «Auch die sogenannten Preisgleitklauseln, mit der die Contracting-Unternehmen zukünftige Preissteigerungen festlegen, sollte niemand ohne fachliche Prüfung unterschreiben.»

Vogler rät, sich die Verlängerungsoptionen und Kündigungsbedingungen des Vertrages genau durchzulesen. Außerdem schade es nicht, Vergleichsangebote einzuholen. Darüber hinaus müsse der Energie- beziehungsweise Wärmeverbrauch genau ausgerechnet werden, damit die Kostenermittlung am Ende stimmt.

Die Wohneigentümer: www.wohnen-im-eigentum.de

Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.: www.gdw.de

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.bmelv.de

Verband Privater Bauherren e.V.: www.vpb.de

Energie-Contracting ist nicht kostenlos, auch wenn die Anbieter gern mit erstaunlich attraktiven Wärmepreisen werben. Das sei aber nur der Einstiegspreis, der sich oft schnell deutlich erhöht, erklärt Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn. «Unseren Erfahrungen nach liegt der monatliche Wärmepreis für Contracting durchschnittlich bei etwa 1,30 Euro pro Quadratmeter.» Im Vergleich mit den Heizkosten in Deutschland - derzeit im Mittel etwa 1,10 Euro pro Quadratmeter und Monat - sei das teurer. «Dafür entfallen für den Hauseigentümer die Aufwendungen für Investition und Instandhaltung der Heizanlage.»