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Nachlasskontakt Datenschutz Nachlasskontakt Datenschutz: Was passiert mit meinem Facebook-Profil wenn ich tot bin?

28.07.2015, 14:14
Profile bei sozialen Netzwerken oder Mail-Accounts bestehen auch nach dem Tod eines Menschen fort. Um sie löschen zu können, müssen Angehörige meist die Sterbeurkunde vorlegen.
Profile bei sozialen Netzwerken oder Mail-Accounts bestehen auch nach dem Tod eines Menschen fort. Um sie löschen zu können, müssen Angehörige meist die Sterbeurkunde vorlegen. dpa-tmn Lizenz

Weder wurden Passwörter hinterlegt, noch intime Daten gelöscht: Neun von zehn Internetnutzern (93 Prozent) haben für den Fall ihres Todes ihren digitalen Nachlass nicht geregelt. Das zeigte eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach geben etwa acht von zehn Internetnutzern an, dass sie gerne entsprechend vorsorgen würden – allerdings fehlen ihnen dafür wichtige Informationen.

„Neben Profilen in sozialen Medien oder persönlichen E-Mails enthält der digitale Nachlass oft auch wichtige Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Deshalb sollten User rechtzeitig aktiv werden und Vorkehrungen treffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Was schreibt das Gesetz beim digitalen Nachlass vor?

Noch gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Jeder Nutzer sollte deshalb schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod seine hinterlassenen Daten verwaltet werden. Er kann auch in einem Testament oder einer Vollmacht bestimmen, dass alles gelöscht wird.

Wie jedes Testament müssen solche Verfügungen formal den gesetzliche Vorschriften entsprechen. Vor allem für den Zugriff auf Online-Dienste wie soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man Vorkehrungen treffen.

Profil in sozialen Netzwerken – woran muss ich denken?

Wer seinen Erben Arbeit ersparen will, hinterlässt ihnen eine Liste mit Passwörtern und Nutzernamen. So können sie selbst aktiv werden und die Profile deaktivieren bzw. löschen. Allerdings mag das manchen Usern aus Datenschutzgründen unangenehm sein.

Bei Facebook lässt aber in den Sicherheitseinstellungen ein Nachlasskontakt einrichten. Informiert der Nachlasskontakt Facebook über den Tod des Mitgliedes, so wird der Account in einen speziellen Status versetzt. Dabei wird im Namen des Kontaktes gepostet, nicht im Namen des Verstorbenen. Die Profilinhalte bleiben erhalten, und Freunde oder Familienmitglieder dürfen in der Chronik Erinnerungen teilen. Zudem kann der Nachlasskontakt für den Verstorbenen eine Trauerfeier ankündigen, Freundschaftsanfragen annehmen, aber auch das Profilbild ändern.

Ebenfalls kann man einstellen, dass der Bevollmächtigte Bilder aus dem Account der verstorbenen Person herunterladen darf. Nicht möglich ist, sich in den Account des Verstorbenen einzuloggen – private Nachrichten können also nicht gelesen werden.

Google bietet den „Inactive Account Manager“ an, mit dem ein Nutzer zu Lebzeiten bereits einstellen kann, was nach seinem Tod mit dem Account passieren soll.

Was sollten Hinterbliebene tun und wissen?

Viele Betreiber von sozialen Netzwerken verlangen im Todesfall eine Sterbeurkunde von den Hinterbliebenen. Dann können Erben die Entfernung des Nutzerkontos eines Verstorbenen beantragen oder wie bereits erwähnt das Profil in einen „Gedenkzustand“ versetzen.

Bei beruflichen Netzwerken wie etwa Xing und LinkedIn wird das Profil unsichtbar geschaltet, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt.

Was passiert nach dem Tod mit meinem E-Mail-Konto, und kommen Hinterbliebene noch an Daten auf Computer und Smartphone? Lesen Sie weiter auf der nächsten Seite.

Wie sieht es bei Online-Diensten wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher aus?

Auch hier ist es am besten, wenn Nutzer zu Lebzeiten klären, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall auf die Online-Konten zugreifen können. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen. „Dabei sollte man aber beachten, dass der Notar zusätzliche Gebühren verlangt, falls sich Angaben wie Benutzername oder Passwort zwischenzeitig ändern“, informiert der Digitalverband Bitkom.

Damit vom Fernmeldegeheimnis geschützte Daten nicht unrettbar verloren gehen, sollten also auch für diesen Bereich schon zu Lebzeiten Regelungen getroffen werden.

Was sollten Hinterbliebene tun und wissen?

Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorben ein. Sofern der Erbe nicht die Zugangsdaten des Verstorbenen für das E-Mail-Konto kennt, wird es aufwändig. Zwar gibt es bei E-Mail- und Cloud-Anbietern ein Sonderkündigungsrecht, in der Regel verlangen deutsche Betreiber wie GMX oder Web.de aber eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein, bevor sie tätig werden.

Zusätzliche Arbeit und Kosten können internationale Anbieter verursachen. Nach Prüfung der Papiere löschen Firmen in einigen Fällen die Daten, in anderen Fällen darf der Erbe auf die E-Mail-Kommunikation zugreifen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.

Was ist mit den Daten auf meinem Computer oder Smartphone?

Wenn im Testament nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Möchte man bestimmte Informationen lieber mit ins Grab nehmen, sollte man einen Notar oder Nachlassverwalter damit beauftragen, entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten zu lassen.

Was sollten Hinterbliebene tun und wissen?

Hinterbliebene dürfen die auf Computern, Handys oder USB-Sticks gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Nicht immer aber stehen ihnen die Zugangsdaten zur Verfügung. Wenn Angehörige nicht mehr weiter wissen, können sie sich zum Beispiel an einen digitalen Nachlassverwalter wenden: Dieser knackt Passwörter und durchforstet Rechner und Smartphones im Auftrag der Erben. (gs, mit dpa-Material)

Erinnerung online: Trauerprofile werden auf Facebook oft von Angehörigen gepflegt.
Erinnerung online: Trauerprofile werden auf Facebook oft von Angehörigen gepflegt.
Screenshot/eigene Bearbeitung Lizenz
Wer vorsorgen will, hinterlässt eine Liste mit Passwörtern – beim Notar, im Tresor oder bei einer Vertrauensperson.
Wer vorsorgen will, hinterlässt eine Liste mit Passwörtern – beim Notar, im Tresor oder bei einer Vertrauensperson.
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