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Mehr Geld für Pflegebedürftige Mehr Geld für Pflegebedürftige: Das ändert sich in der Pflege ab 2017

Von Timot Szent-Ivanyi 12.10.2016, 13:57
Symbolbild
Symbolbild dpa-Zentralbild

Berlin - Ab 1. Januar 2017 bekommen viele Bedürftige mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Grund ist das In-Kraft-Treten der umfangreichsten Reform in der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995. Bisher galten letztlich nur Menschen mit körperlichen Gebrechen als pflegebedürftig. Hilfsbedürftige mit geistigen Problemen wie Demenz erhielten nur eine unzureichende Unterstützung. Das wird geändert.

Bisher gibt es drei Pflegestufen. Maßstab für die Eingruppierung in eine der Stufen ist ein in Minuten gemessener Hilfebedarf. Er orientiert sich allein an den körperlichen Einschränkungen. Damit wurde aber der Bedarf von Demenzkranken nicht richtig erfasst. Denn sie können sich zum Beispiel oft noch allein Waschen oder Anziehen, doch sie kommen im Alltag ohne Betreuung oft nicht mehr zurecht.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Künftig wird es fünf sogenannte Pflegegrade geben. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob die Selbständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist. Es geht allein darum, ob die Person die jeweilige Tätigkeit praktisch durchführen kann oder nicht. Der jeweilige Pflegegrad wird in einem neuen Begutachtungsverfahren ermittelt, das auch die kognitiven Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die Möglichkeit zur Gestaltung des Alltags in den Blick nimmt. So wird beispielsweise überprüft, ob sich die Antragsteller zeitlich und räumlich orientieren können oder Risiken und Gefahren erkennen. Über ein Punktesystem wird dann der Pflegegrad festgelegt. Je höher der Grad, desto umfangreicher die Leistungen.

Die aktuell knapp drei Millionen Versicherten, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, werden automatisch in das neue System überführt. Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Demenz werden stets zwei Pflegegrade höher eingestuft. 

Dadurch steigen bei Menschen mit stärkeren Einschränkungen die Leistungen. Beispiel: Ein Demenzkranker in Pflegestufe II erhält für das Heim im Pflegegrad 4 ab 1. Januar 445 Euro mehr (1775 statt 1330 Euro). Ein leicht Pflegebedürftiger ohne Demenz in Pflegestufe I bekommt dagegen für das Heim im neuen Pflegegrad II nur noch 770 statt wie bisher 1064 Euro. Das gilt aber nur für Menschen, die ab 2017 pflegebedürftig werden. Für alle anderen gibt es einen Bestandsschutz.