Gratis-Reisen Gratis-Reisen: «Sie haben gewonnen!»
Stuttgart/dapd. - Der Briefträger bringt die frohe Botschaft: "Sie haben gewonnen!" Beispielsweise eine Reise in die Türkei, an die Nordsee oder einen Hotelaufenthalt. Doch Verbraucherschützer raten zur Vorsicht: "Wer nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen hat und aus heiterem Himmel eine solche Benachrichtigung bekommt, sollte stutzig werden", sagt Erich Nolte, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Statt sich vorschnell für die Reise anzumelden, gelte es, zunächst einen genauen Blick auf das Kleingedruckte zu werfen. Dort können Kostenfallen lauern, die den angekündigten Reisegewinn unter Umständen zu einem teuren Vergnügen machen.
So kann es beispielsweise sein, dass bei der Anmeldung ein Serviceentgelt, eine Bearbeitungsgebühr oder ein Saisonzuschlag fällig werden oder die Buchung eines Ausflugspakets Voraussetzung für die Teilnahme an der Reise ist. Auch der Hotelaufenthalt sei häufig nur scheinbar kostenlos, betont der Verbraucherschützer. In manchen Fällen enthalte der Gewinn nur die Übernachtung in einem halben Doppelzimmer. Wer sich dieses dann nicht mit einer fremden Person teilen möchte, müsse in der Regel einen Einzelzimmerzuschlag zahlen oder einen Mitreisenden finden, für den der volle Reisepreis gezahlt werden müsse. Eine weitere Variante sei, dass die Mahlzeiten im Hotel eingenommen werden müssen und ein Mindestverzehr verlangt werde.
Manchmal nützt auch der Blick ins Kleingedruckte nichts: "Es kommt durchaus vor, dass die vermeintlichen Gewinner überrumpelt werden und von diesen Zusatzkosten erst vor Ort erfahren", sagt Nolte. Dann bleibe den Reisenden häufig nichts anderes übrig, als erstmal zu bezahlen, wenn sie die Reise nicht sofort abbrechen wollen. Für die Firmen, von denen die Gewinnreisen angeboten werden, gelte das Pauschalreiserecht, solange sie in Deutschland ansässig sind. Mängel und unangekündigte Kosten müssen deshalb nicht widerspruchslos hingenommen werden. Gibt es zum Beispiel im Hotel Anlass zu Reklamationen, könne man Abhilfe verlangen und gegebenenfalls in eine andere Unterkunft wechseln, wenn der Veranstalter der Aufforderung nicht nachkomme, sagt Nolte. Allerdings, schränkt der Rechtsexperte ein, sei es häufig schwierig, nach der Reise seine Ansprüche durchzusetzen: "In vielen Fällen handelt es sich um Briefkastenfirmen, die immer wieder ihren Standort wechseln." Auch eine Telefonnummer, unter der man weitere Informationen erhalten kann, fehle in der Regel. Entscheidet man sich trotzdem, an so einer Reise teilzunehmen, sollte man nicht zu viel erwarten. "Die gemachten Versprechungen entpuppen sich nicht selten als Luftschlösser", sagt Nolte. Das Hotel liege möglicherweise weit von Restaurants und Sehenswürdigkeiten entfernt, Ausflüge mündeten in Verkaufsveranstaltungen, bei denen wie bei Kaffeefahrten minderwertige Produkte zu überteuerten Preisen verkauft werden, und die Verpflegung könne minderwertig sein. Die zusätzlichen Kosten seien in manchen Fällen so hoch, dass sich als Alternative der Blick in die Reisekataloge renommierter Veranstalter lohne, sagt der Verbraucherschützer: "Eine vergleichbare Pauschalreise kann unter Umständen sogar günstiger sein." Sie bietet darüber hinaus den Vorteil, dass man sich sein Reiseziel und seine Unterkunft selbst aussuchen kann und weiß, bei wem man gebucht hat.