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Gesetzespaket gebilligt Gesetzespaket gebilligt: Fracking-Gesetz stößt auf Widerstand

Von Markus Sievers 01.04.2015, 13:54
Die Bundesregierung um Angela Merkel und Sigmar Gabriel billigte am Mittwoch ein neues Gesetzespaket zum Fracking.
Die Bundesregierung um Angela Merkel und Sigmar Gabriel billigte am Mittwoch ein neues Gesetzespaket zum Fracking. dpa Lizenz

Berlin - Für die einen verhindert dieses Gesetz Fracking in Deutschland. Für die anderen macht es den Weg frei für die umstrittene Bohrmethode, mit der Energiekonzerne tief sitzende Öl- und Gasvorkommen erschließen. Das Bundeskabinett billigte nach langem internem Streit ein Gesetzespaket, das klare rechtliche Voraussetzungen fürs Fracking schaffen soll. „Es ist ein Gesetz, das das Fracking soweit als eben möglich einschränkt“, sagte  Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Es beende die Rechtsunsicherheit, die Unternehmen ausnutzen könnten, um mit Klagen den Einsatz der Technik ohne Umweltprüfung und ohne Auflagen  zu erzwingen. Mit dem Gesetz werde nichts ermöglicht, was nicht bisher auch schon gehe.  Und es werde vieles verboten, was heute noch möglich sei.

Umweltverbände protestieren

Daran allerdings zweifeln die Umweltverbände. Aus Protest nahmen verschiedene Organisationen wie der BUND, der NABU, Campact  oder die Deutsche Umwelthilfe eine symbolische Fracking-Probebohrung im Berliner Regierungsviertel vor dem Bundeskanzleramt vor. „Die Regierung will Fracking-Bohrungen ermöglichen. Das ist eine Hintertür für Exxon und Co, mit der eine Hochrisiko-Technologie salonfähig gemacht werden soll“, betonte Chris Methmann von Campact. Bedenken meldete ebenfalls der SPD-Umweltpolitiker Frank Schwabe an.

Der Bundestagsabgeordnete warf dem Bundeskanzleramt vor, unter Druck der Wirtschaftslobby die ursprünglichen Pläne von Hendricks zugunsten der Energiekonzerne aufgeweicht zu haben. Widerstand gegen den Kabinettsbeschluss kündigten auch zahlreiche Unions-Bundestagsabgeordnete um Andreas Mattfeldt (CDU) an. Der Niedersachse hat seinen Wahlkreis in eine Region, die für Probebohrungen in Frage kommt. Ihm und seinen Kollegen gehen die Zugeständnisse an die Energiekonzerne zu weit. „Wir als Unionsfraktion fordern noch weitere Verschärfungen“, betonte Mattfeld. CDU und CSU sprächen da mit einer Stimme.

Uneinigkeit in der Union

Das allerdings trifft erkennbar nicht zu. Die Bundesregierung setze mit zu vielen Restriktionen die heimische Erdgasförderung aufs Spiel, kritisierte Kurt Lauk, Präsident des CDU-Wirtschaftsrates. Er nannte es inakzeptabel, dass die konventionelle Erdgasförderung mit strengen Auflagen und Einschränkungen belastet werde. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte ein Fracking-Verbot für ganz Deutschland.

Das vom Kabinett beschlossene Gesetz schließt Fracking für Bohrtiefen von weniger als  3000 Metern aus, um das Grundwasser in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein zu schützen. In Einzelfällen sollen  Ausnahmen möglich sein, wenn Tests und die Auswertung durch ein Expertengremium keine Gefahren für die Umwelt erkennen lassen. In Wasserschutzgebieten ist die Bohrung generell untersagt. Erlaubt sind die Bohrungen in großer Tiefe von mehr als 3000 Metern. Diese konventionelle Erdgasförderung in Sandgestein werde vor allem in Niedersachen seit den 60er Jahren praktiziert, betonte das Bundesumweltministerium. Eine Genehmigung dürften die Behörden aber auch hierfür nur erteilen, wenn  eine Umweltverträglichkeitsprüfung Entwarnung gebe.