Geld-Transfer Geld-Transfer: Neue Regelungen im Überweisungsgesetz
Düsseldorf/gms. - Beim bankinternen Transfer, etwa zwischen Haupt- und Zweigstelleeines Kreditinstitutes, sehen die Neuregelungen sogar eine Frist vonnur einem Geschäftstag vor. Halte die Bank die kürzeren Fristen nichtein, müsse sie dem Auftraggeber für die Verspätung Schadensersatzzahlen, so die Verbraucherschützer. Längere Fristen könnten auchnicht durch eigene Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Sei dasGeld länger als 14 Tage zum Empfänger unterwegs, könne der Kunde denÜberweisungsbetrag, sämtliche Entgelte und eine Verzinsungzurückfordern. Die Neuregelung gelte nur für Geldbeträge bis zu rund24 450 Mark (12 500 Euro).