Reform beschlossen Erbschaftssteuer: Das sind die wichtigsten Punkte

Berlin - Wer einen Betrieb von den Eltern übernimmt und weiterführt, muss auch in Zukunft keine Erbschaftsteuer zahlen. An diesem Prinzip halten Bund und Länder nach monatelangem Ringen fest.
Die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer ist nun beschlossene Sache. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat mehrheitlich den neuen Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben zu. Auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung billigten den zuvor im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgehandelten Kompromiss. Dies sind die wichtigsten Punkte der Reform:
Grundsatz:
Es bleibt dabei, dass Erben von Familienfirmen und Handwerksbetrieben anders behandelt werden als Erben von Aktienpaketen oder anderen Finanzanlagen. Wer das Unternehmen sieben Jahre lang fortführt und die Arbeitsplätze (gemessen an der insgesamt ausgezahlten Lohnsumme) erhält, zahlt keine Erbschaftsteuer. Einen Nachlass von 85 Prozent bekommt, wer den Betrieb fünf Jahre und die Lohnsumme und damit die Arbeitsplätze zu mindestens 80 Prozent erhält. Wie vom Verfassungsgericht gefordert, verschärfen Bundestag und Bundesrat aber die Voraussetzungen für diese Ausnahmen von der regulären Erbschaftsbesteuerung.
Unternehmensbewertung:
Das war einer der Knackpunkte, die lange eine Einigung verhinderten. Bevor ein Finanzbeamter die Erbschaftsteuer berechnet, muss er ermitteln, was die Firma wert ist. Das ist bei den meisten Familienunternehmen nicht einfach, weil sie nicht wie Aktiengesellschaften an der Börse gehandelt werden. Also muss man den - theoretischen - Verkaufspreis schätzen. Nach der Einigung wird der aus der Vergangenheit abgeleitete Jahresertrag multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 Prozent. Die SPD setzte durch, dass der zunächst vorgesehene Multiplikator von 12 leicht angehoben wird. Allerdings hätten sich die Sozialdemokraten deutlich höhere Werte gewünscht. Künftig werden die Firmen geschützt vor künstlich erhöhten Bewertungen, wie sie bei der alten Methode durch die extrem niedrigen Zinsen entstanden.
Großvermögen: Je größer und werthaltiger das Unternehmen, desto größer die Hürden für eine Steuerbefreiung. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen muss der Erbe dem Finanzamt nachweisen, dass er sich die Steuer nicht leisten kann. Dazu muss er in einer Bedürfnisprüfung sein Privatvermögen offen legen.
Abschmelzmodell:
Wer sich dem Fiskus nicht offenbaren und sein Privatvermögen geheim lassenmöchte, muss Erbschaftsteuer zahlen. Allerdings gewährt das Abschmelzmodell dieser Gruppe zumindest einen Nachlass. Der schmilzt mit steigendendem Wert des Betriebes. Ab 90 Millionen Euro entfällt die Verschonung. Kritiker hatten gefordert, die Verschonung schon bei kleineren Vermögen einzuschränken oder auszusetzen.
Stundung:
Wer für die Erbschaftsteuer sein Privatvermögen heranziehen muss, kann eine Stundung beantragen. Nach der alten Einigung musste er zehn Jahre nichts zahlen. Zinsen fielen nicht an. Der jetzige Kompromiss begrenzt die Stundung auf sieben Jahre. Zudem ist sie nur noch im ersten Jahr tilgungs- und zinsfrei. Viele in der SPD hätten die Stundungsregelung am liebsten ganz abgeschafft.
Familienunternehmen: Verschonen will die Politik nur echte Familienunternehmer. Die zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihren Betrieb von Generation zu Generation weiterführen, langfristig denken und den Erhalt der Firma über den schnellen Euro stellen. Für eine Steuerbefreiung muss ein Erbe dokumentieren, dass langfristige Vereinbarungen der Familiengesellschafter verhindern, dass er seine Anteile einfach verkauft oder die Gewinne voll aus dem Betrieb herauszieht. Nach dem bisher vorliegenden Gesetz hätte er sich aber bis zu 99 Prozent der Erträge ausschütten lassen können. Diese Schwelle liegt nun höher.
Sonstiges:
Auch mit Yachten, Oldtimern und wertvollen Gemälden befassten sich Bund und Länder. Für solche Luxusprodukte vereinbarten sie, dass sie nicht dem begünstigten Betriebsvermögen zugerechnet werden dürfen. Keine Regel ohne Ausnahme: Wer Segelflugzeuge herstellt oder Diamanten bearbeitet, kann dies beim Finanzamt geltend machen.
Aufkommen: Die Erbschaftsteuer bringt den Ländern rund sechs Milliarden Euro im Jahr ein. Trotz der umfangreichen Änderungen soll es bei diesem Niveau bleiben. Für Ausfälle sorgt, dass viele Firmeninhaber die Übergabe an die nächste Generation vorgezogen haben. Ihre Kinder konnten so noch die alte Erbschaft- und Schenkungsteuer nutzen.