Einbruchschutz Einbruchschutz: So können Bürger Zuschüsse für Alarmanlagen und Schlösser beantragen

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung für Einbrecher verabschiedet. Er muss noch vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Parallel dazu hat die Bundesregierung außerdem ihre Förderung für die Anschaffung von Sicherheitsschlössern oder Alarmanlagen erhöht. Ein Überblick darüber, was genau bezuschusst wird und wie viel Geld zur Verfügung steht.
Was genau wird gefördert?
Polizisten wiederholen es gebetsmühlenartig: Der beste Schutz gegen Einbrecher sind gute Schlösser, stabile Fenster und Alarmanlagen. Tatsächlich brechen viele Täter ihre Einbruchsversuche ab, wenn sie auf installierte Sicherheitstechnik stoßen. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Bundesregierung die Anschaffung von einbruchhemmenden Türen und Fenstern, Alarmanlagen und Beleuchtungen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Eigentümer von Wohnungen oder Häusern können bei der KfW einen Förderantrag einreichen, aber auch Mieter. Wichtig ist bloß, dass der Antrag vor der Installation des Schutzes gestellt wird. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Die KfW weist darauf hin, dass die Prüfung des Antrags einige Wochen dauern kann. Es ist also ratsam die Förderung rechtzeitig zu beantragen. Der Zuschuss wird dann im Nachhinein ausgezahlt, wenn die Technik installiert ist.
Wie viel Geld gibt’s?
Das Bundesbauministerium und die KfW haben ihr Förderprogramm zum Einbruchschutz von 10 auf 50 Millionen Euro für das laufende Jahr aufgestockt. Im Vergleich zu 2016 verfünffachen sich damit die insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel. Gleichzeitig wurde die Mindestsumme für förderungswürdige Investitionen auf 500 Euro abgesenkt. Bisher lag diese bei 2000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der Investitionssumme, also mindestens 50 Euro. Der Höchstfördersatz liegt bei 1500 Euro. Neben Zuschüssen können auch Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Das Stellen eines Förderantrages wurde vereinfacht. Anträge können nun über das Service-Portal der KfW im Internet gestellt und direkt online übermittelt werden. Unter www.kfw.de/zuschussportal gibt es außerdem alle Informationen zu den Fördermaßnahmen und den Voraussetzungen. Es ist aber ratsam, für die Auswahl eines Sicherungssystems einen Fachmann hinzuzuziehen.
Wie viele Anträge werden gestellt?
Im Jahr 2016 hat die KfW nach eigenen Angaben mehr als 40.000 Förderzuschüsse bewilligt. Mit diesen wurden demnach in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert. Die durchschnittliche Investitionssumme bei den eingereichten Anträgen habe sich auf rund 5000 Euro belaufen. Neben dem Einbau von einbruchshemmenden Eingangstüren waren auch Sicherungen für Fenster sehr beliebt.