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dm-Drogeriemarkt dm-Drogeriemarkt: Wildern bei der Konkurrenz - Weiterverkauf im eigenen Laden

25.11.2016, 00:00
Die nun bekannt gewordene Praxis bei dm ist eine weitere Facette im Konkurrenzkampf der Drogeriemärkte. Foto: Ulli Deck
Die nun bekannt gewordene Praxis bei dm ist eine weitere Facette im Konkurrenzkampf der Drogeriemärkte. Foto: Ulli Deck dpa

Karlsruhe/München - Mitarbeiter des Drogeriemarktführers dm kaufen einem Bericht zufolge bei den Konkurrenten Rossmann, Müller und Co. gezielt Sonderangebote auf und stellen diese in die eigenen Regale.

Dies berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus” in seiner neuen Ausgabe. Es beruft sich dabei auf eine ihm vorliegende interne Anweisung der dm-Zentrale in Karlsruhe an die rund 1800 Filialen in Deutschland. Ein dm-Sprecher bestätigte das Vorgehen. Die Mitbewerber äußerten sich zu der Praxis zunächst nicht.

dm-Mitarbeiter kaufen Sonderangebote bei Drogeriemärkten Rossmann, Müller und Co auf: Das steckt hinter der Praxis

Laut „Focus” sollen dm-Beschäftigte „strategisch relevante Aktionsartikel bei Wettbewerbern” einkaufen. „Hierzu wird zentralseitig eine Liste mit relevanten Artikeln montagsmorgens bereitgestellt”, zitiert das Nachrichtenmagazin aus der Direktive. Das Scheiben enthalte einen Link auf eine Seite im dm-Intranet, auf der die korrekte Verbuchung des „Fremdeinkaufs in den Filialbestand” erläutert werde.

Marketing-Geschäftsführer Christoph Werner bestätigte der dpa am Freitag schriftlich: „Wir stellen unseren Kolleginnen und Kollegen in den dm-Märkten Informationen zur Verfügung, die es ihnen ermöglichen, die günstigste Einkaufsquelle für ihren Markt zu nutzen.
Diese Quelle können auch Wettbewerber sein, wenn diese Artikel unseres Sortiments zu einem Preis anbieten, der unter unserem Einkaufspreis beim Hersteller liegt.” Man gehe davon aus, dass die Wettbewerber „nicht unter Einstandspreis verkaufen”, so dass diese durch das dm-Vorgehen keine Nachteile hätten.

Konkurrenzkampf der Drogeriemärkte dm, Rossmann, Müller und Co.

Die nun bekannt gewordene Praxis ist eine weitere Facette im Konkurrenzkampf der Drogeriemärkte. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rabatt-Streit zugunsten der Drogeriekette Müller entschieden. Drogerien und andere Märkte dürfen sich demnach an Rabattaktionen der Konkurrenz „anhängen” und damit werben, die fremden Gutscheine auch in eigenen Filialen einzulösen. Müller hatte Kunden mit dem Angebot gelockt, Zehn-Prozent-Coupons von dm, Rossmann und Douglas ebenfalls anzunehmen. (dpa)

Die nun bekannt gewordene Praxis bei dm ist eine weitere Facette im Konkurrenzkampf der Drogeriemärkte. Foto: Ulli Deck
Die nun bekannt gewordene Praxis bei dm ist eine weitere Facette im Konkurrenzkampf der Drogeriemärkte. Foto: Ulli Deck
dpa