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Bundesweites Verbot Bundesweites Verbot: Uber will gegen Verbot ankämpfen

02.09.2014, 04:46

Berlin - Der umstrittene Fahrdienst Uber will gegen das in Frankfurt verhängte bundesweite Verbot ankämpfen. „Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“, teilte Uber am Dienstag auf Anfrage mit.

Das Landgericht Frankfurt/Main hatte in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App Uber und den Dienst UberPop befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder Ordnungshaft. Als Klägerin war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen, die in Deutschland auch eine Smartphone-App anbietet.

„Wir sind der Auffassung, dass Wettbewerb für alle gut ist“, erklärte Uber in einer Reaktion. Fortschritt und Innovation dürften nicht ausgebremst werden. „Es gibt einen Grund, warum Deutschland zu Ubers am schnellsten wachsenden Märkten zählt - Deutschland, und in diesem Fall die Frankfurter, lieben Ubers erstklassige Dienstleistungen.“

In über 200 Städten aktiv

Uber ist inzwischen in über 200 Städten aktiv. Zuletzt war der Limousinenservice von Uber in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in Berlin, verboten worden. Das Start-up aus San Francisco mit europäischer Niederlassung in Amsterdam vermittelt über Smartphone-Apps Fahrer und Privatpersonen für die Beförderung und ist vor allem der traditionellen Taxi-Branche ein Dorn im Auge. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen.

Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss der Uber B.V. in den Niederlanden „unlauteres Wettbewerbsverhalten“ vor. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest.
Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. „Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken.“ Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, dass der Fahrer keine Gesundheitsprüfung absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht gecheckt werde. (dpa)