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Bundesverwaltungsgericht Bundesverwaltungsgericht: Pläne der Stadt Hamburg zur Elbvertiefung in Teilen für rechtswidrig erklärt

09.02.2017, 10:28
Die Elbe soll für größere Containerschiffe befahrbar gemacht werden.
Die Elbe soll für größere Containerschiffe befahrbar gemacht werden. dpa

Leipzig - Die Planer des Millionenprojekts Elbvertiefung müssen nachbessern. Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete am Donnerstag Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten. Diese befürchten, dass das Ökosystem des Flusses durch die Ausbaggerung zu kippen droht. Das Gericht betonte, Teile der Planungen seien zwar rechtswidrig. Dies führe jedoch nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Behörden könnten nachbessern.

Unter anderem wurden die Schutzmaßnahmen für eine an der Elbe endemische Planzenart bemängelt.
Hamburg setzt mit dem mehrere hundert Millionen Euro teuren Großprojekt darauf, dass der größte Seehafen Deutschlands besser für große Containerschiffe erreichbar wird. Die Aktien des Hamburger Hafenkonzerns HHLA brachen daraufhin um mehr als zwölf Prozent ein. (rtr)