Als Student Anrecht auf Riester
Berlin/dpa. - Schon Studierende können Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung haben. Voraussetzung ist, dass sie zum Beispiel im Rahmen eines Mini-Jobs in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Darauf weist die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Um die volle Zulage von jährlich 154 Euro zu erhalten, müssen sie dann lediglich fünf Euro im Monat einzahlen, im Jahr also 60 Euro.
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, reiche es bereits aus, einen Monat pro Jahr in der Rentenversicherung versichert zu sein. Auch Studierende, die keiner geringfügigen Beschäftigung, sondern einem festen Nebenjob nachgehen, sind entsprechend förderungsberechtigt.
Service rund um das Thema Altersvorsorge: www.altersvorsorge-macht-schule.de