Aggressives Tier griff Nachbarn an Sachse erschießt Jagdhund aus Notwehr - 52-Jähriger verurteilt

Leisnig/Döbeln - Weil er seinen aggressiven Jagdhund einfach nicht mehr unter Kontrolle hatte und das Tier in seiner Verzweiflung erschoss, ist ein Mann aus Sachsen vor dem Amtsgericht Döbeln nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet, musste sich der 52-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Mit einer Pistole hatte er den achtjährigen Hund aus Notwehr, wie er vor Gericht aussagte, erschossen.
Mann aus Sachsen erschießt Irish Setter aus Notwehr - Richter verurteilt 52-Jährigen
Das Tier, das er zuvor im Kofferraum seines Autos transportiert hatte, sei völlig aggressiv und außer Kontrolle gewesen. Der Mann habe den Irish Setter knapp davon abbringen können eine Nachbarin, deren Tochter und deren Mops zu verletzen. Beim Versuch, den Setter in seinen Zwinger zu sperren, sei der Mann gebissen worden. Daraufhin griff er zur Pistole und schoss...
Im vogtländischen Mehlteuer hat ein Tierquäler eine Katze mit einer Luftdruckwaffe schwer verletzt. Das Tier erlitt so extreme vereltzungen des Rückenmarks, dass es eingeschläfert werden musste.
Ein Tierhasser hat im September in Könderitz ein Pferd mit einem Messer angegriffen. Der bislang unbekannte Täter hatte der Stute am rechten Vorderlauf eine tiefe Schnittwunde zugefügt. Es wird nicht ausgeschlossen, dass der Vorfall in Verbindung steht mit Angriffe auf Pferden im thüringischen Saale-Holzland-Kreis. Dort hatten Pferde bei Angriffen Schnittverletzungen an Hinterbeinen und Flanken erlitten, ein anderes Tier wurde so verletzt, dass es Löcher am Körper hatte.
Sie wollten einen kleinen Hund loswerden und sind extrem brutal vorgegangen: Bislang unbekannte Täter haben im April im sächsischen Weinböhla einem Hundewelpen in eine Decke gewickelt und angezündet.
Der Vorfall ereignete sich auf einem Waldparkplatz an der Forststraße. Eine 23 Jahre alte Autofahrerin hatte den Brand entdeckt und das Feuer gelöscht. Das Tier starb trotz Rettungsversuchs.
In Chemnitz hatte im August 2015 ein Tierquäler eine Mischlingshündin in einem Hinterhof angeleihnt und verhungern lassen. Das schwer vernachlässtigte Tier war bis auf die Knochen abgemagert, als es gefunden wurde.
Das Fell war von Flechten überzogen und verbreitete einen üblen Geruch. Wegen mangelnder Bewegung waren die Krallen des Tieres überlang. Beim Versuch zu laufen brach das kraftlose Tier mehrfach zusammen. Die Hündin musste schließlich einngeschläfert werden.
In Hoyerswerda (Sachsen-Anhalt) hatte im April ein Unbekannter eine trächtige Katze brutal entsorgt und einfach in eine Mülltonne geworfen. Eine Frau, die die Klageschreie des Tieres hörte, alarmierte die Feuerwehr. Die Katzenmama konnte schließlich gerettet werden und ihre Jungen gesunde zur Wlet bringen. Alle Tiere wurden in ein Tierheim gebracht.
Der Anwalt des Mannes wird wiefolgt zitiert: „Mein Mandant wollte verhindern, dass der Hund andere Menschen oder Tiere anfällt, die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet und was noch an Rechtsgütern durch einen Hund dieser Größe in Gefahr gewesen wären.“ Er beantragte, den Schützen freizusprechen.
Aggressiver Hund hätte nicht erschossen werden dürfen: So lautet die Urteilsbegründung
Der Richter am Amtsgericht Döbeln sprach allerdings den Mann des Vergehens nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 50 Euro.
In der Begründung des Richters hieß es: „Wenn Sie mit einer Hand die Pistole bedienen können, hätten Sie mit dieser Hand den Hund auch ordentlich anleinen können. Ihn in dieser Situation zu töten, halte ich für unvernünftig.“ (mz/ibo)