ProSieben/Sat.1 und Springer ProSieben/Sat.1 und Springer: Medienwächter wollen geplante Übernahme internsiv prüfen
Potsdam/dpa. - Die deutschen Medienwächter wollen die geplanteÜbernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG(«Bild», «Die Welt») intensiv überprüfen. Binnen der kommenden vierMonate werde die Kommission zur Ermittlung der Konzentration imMedienbereich (KEK) entscheiden, ob durch die Fusion das neueUnternehmen eine zu große Meinungsmacht erlangt, sagte der KEK-Vorsitzende, Dieter Dörr, am Dienstag in Potsdam. Die Fusion könnemedienrechtlich auch verhindert werden. Über eine möglichewirtschaftliche Übermacht Springers entscheide das Bundeskartellamt.Gegen die Entscheidung kann Springer vor Gericht ziehen.
Der Springer-Konzern habe bereits mit einem umfangreichen Antragdie Übernahme und spätere Verschmelzung mit ProSiebenSat.1angemeldet, sagte Dörr. Die Fusion von Europas größtem Zeitungshausmit der nach Zuschaueranteilen zweitstärksten privaten Sendergruppein Deutschland wirft nach Dörrs Worten neue medienrechtliche Fragenauf. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag darf kein Unternehmen einevorherrschende Meinungsmacht erlangen. Die Programme derSenderfamilie erreichen bisher aber nicht den Schwellenwert von 25Prozent Marktanteil.
Springer hatte am vergangenen Freitag die Übernahme vonProSiebenSat.1 für 2,5 Milliarden Euro angekündigt.
Die KEK werde intensiv die Stellung Springers bei verwandtenMedienmärkten wie Tageszeitungen und Programmzeitschriften, Hörfunkund Online-Medien prüfen. Aus Sicht der Kommission gebe eserheblichen Informationsbedarf. Vor allem beim Hörfunk sei für dieKEK die Lage wenig transparent.
Über die Kriterien zur Einschätzung von Springers künftigerMeinungsmacht wollen Experten auf einem KEK-Symposium am 17. Oktoberberaten. Anschließend werde die Kommission ihre Maßstäbe festlegen,um den Einfluss des neuen Medienriesen auf die Meinungsvielfalt zubeurteilen. Die KEK sieht es vor allem als mögliche Bedrohung an,dass Medienunternehmen Meinungen bei Zuschauern und Lesern verstärkenoder abschwächen könnten. Dies sei vor allem bei Zeitungen möglich,sagte Dörr.
Kritisch äußerte sich Dörr zu einem möglichen Veto der Direktoren-Konferenz der Landesmedienanstalten, mit einer Dreiviertel-Mehrheiteine KEK-Entscheidung zu überstimmen. Die KEK habe den gesetzlichenAuftrag, die Meinungsmacht zu prüfen. Es habe keinen Sinn, wenn einGremium der Medienanstalten die Entscheidung eines anderen Gremiumswie der KEK für ungültig erkläre. Er gehe davon aus, dass dieDirektoren sich wie die KEK an den Rundfunkstaatsvertrag haltenwerden, sagte Dörr.